Rechtsprechung
Best-Practice-Austausch“ unter Ressortleitern ist nicht unfallversichert
Eine Ressortleiterin nahm an einem zweitägigen auswärtigen Treffen mit anderen Ressortleitern teil, das als „Best-Practice-Austausch“ bezeichnet wurde und eine Wanderung auf einen Berg vorsah. Bei dieser Wanderung rutschte die Ressortleiterin aus und verletzte sich. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es jedoch ab, das Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen.