Berufskrankheit Hautkrebs

Viele Beschäftigte arbeiten im Freien. Seien es Bauarbeiter, Gärtner oder Landwirte, sie alle sind vor allem im Sommer der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Ohne Schutzmaßnahmen können dadurch akute und chronische Schäden an Haut und Augen entstehen, unter anderem auch Hautkrebs. Die Bundesregierung hat daher mit Wirkung vom 1. Januar 2015 einige Hautkrebsarten als neue Berufskrankheit (BK) mit der Nummer 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Informieren Sie sich in diesem Schwerpunkt über bösartige Hautkrebsarten und ihre Anerkennung als Berufskrankheit. Erfahren Sie außerdem, wie Berufskrankheiten definiert werden, was beim Verdacht auf ein Berufskrankheit wichtig ist und wo Sie weitere Informationen dazu finden.

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Ein Artikel von
Redaktion Prävention aktuell

20. Juni 2022

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