Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Die Temperaturen in diesem Sommer klettern wieder auf Rekordhöhe. Abende und Nächte, in denen das Thermometer tropische Temperaturen anzeigt, sind keine Seltenheit mehr. Mit der Konsequenz, das Arbeitsstätten, die über keine Klimaanlage verfügen, sich in gefühlte Saunen verwandeln. Und während die Beschäftigten im Büro, der Fabrikhalle oder Werkstatt vor sich hin schwitzen, fragen sich viele: Gibt es eigentlich auch Hitzefrei am Arbeitsplatz? Die Antwort für manche wenig zufriedenstellende Antwort: Nein, Beschäftigte haben kein Anrecht auf „Hitzefrei“, wenn eine bestimmte Temperatur überschritten wird. Aber: Arbeitgeber müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen vor zu hohen Temperaturen festlegen und umsetzen.
Die Nummer 3.5 und 3.6. des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung enthalten die Regelungen zu Raumtemperaturen und Lüftung am Arbeitsplatz. Dort heißt es, „das während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen haben.“ Dies gilt auch für Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume. Zudem müssen Fenster, Oberlichter und Glaswände unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der Art der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Ein Hitzefrei ist dort nicht definiert.
TOP-Maßnahmen statt Hitzefrei
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und legt fest, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen grundsätzlich 26 Grad nicht überschreiten sollen. Tun sie es doch, sieht die ASR A3.5 ein nach dem TOP-Prinzip gestuftes Maßnahmenkonzept vor. Als mögliche Maßnahmen werden unter anderem aufgezählt:
- effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien auch nach der Ar-
beitszeit geschlossen halten) - effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z. B. Nachtauskühlung)
- Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei
Bedarf betreiben) - Lüftung in den frühen Morgenstunden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Lockerung der Bekleidungsregelungen
- Festlegung zusätzlicher Entwärmungsphasen
- Nutzung von Ventilatoren (z. B. Tisch-, Stand-, Turm- oder Deckenventilatoren)
Hitzefrei bei mehr als 35 Grad?
Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 Grad überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne
- technische Maßnahmen (z. Luftduschen, Wasserschleier),
- organisatorische Maßnahmen (z. Entwärmungsphasen) oder
- persönliche Schutzausrüstungen (z. Hitzeschutzkleidung),
wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet. Doch Hitzefrei ist das nicht. Die Arbeit kann in einem kühleren Raum fortgesetzt werden.