Bundestag beschließt Sibe-Reform

Foto: pressmaster – stock.adobe.com
Der Bundestag hat die umstrittene Reform der Sicherheitsbeauftragten beschlossen. Kern der Neuregelung ist die Anhebung des Schwellenwerts. Künftig müssen Unternehmen erst ab 50 Beschäftigten verpflichtend Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bislang lag die Grenze bei 20 Beschäftigten.
Mit der Anhebung des Schwellenwerts für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) auf 50 Beschäftigte soll die Wirtschaft entlastet werden. Die Bundesregierung schätzt, dass dadurch 123.000 Sibe weniger benötigt werden, wodurch Unternehmen etwa 135 Millionen Euro einsparen könnten. Kern der Reform: Erst Unternehmen ab 50 Beschäftigten (statt 20) müssen einen Sibe bestellen. Unternehmen ab 250 Beschäftigten (statt 50) müssen mindestens zwei Sibe bestellen.
Für kleinere Betriebe entfällt die pauschale Pflicht zur Sibe-Bestellung jedoch nicht vollständig. Sie bleibt bestehen, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung besondere Risiken für Leben und Gesundheit festgestellt werden. Damit soll der Arbeitsschutz stärker an der konkreten Gefährdungslage ausgerichtet werden.
Zustimmung aus der Bauwirtschaft
Die Bauwirtschaft begrüßt den Beschluss. Mit der Regelung sei sichergestellt, „dass das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten bleibt“, heißt es in einer Pressemitteilung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hebt sie darin hervor, dass Sibe unabhängig von der Unternehmensgröße künftig gezielter dort eingesetzt werden können, wo tatsächlich hohe Risiken bestehen: „Gerade in der Bauwirtschaft kann es auch in kleineren Betrieben erforderlich sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensstruktur nicht selbst vor Ort in die Arbeit eingebunden ist.“
Arbeitgeberverbände hatten die Anhebung des Schwellenwerts bereits im Gesetzgebungsverfahren unterstützt. Sie erwarten eine Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, kritisieren aber weiterhin Unklarheiten bei der Definition „besonderer Gefährdung“.
Deutliche Kritik von Gewerkschaften
Gewerkschaften bewerten die Reform dagegen kritisch. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht die Gefahr, dass bewährte Strukturen im Arbeitsschutz geschwächt werden. Auch Vertreter der IG Metall halten die Reduzierung für fachlich nicht gerechtfertigt und bezweifeln, dass sie tatsächlich zu weniger Bürokratie führt.
Arbeitsschutz bleibt Streitpunkt
Der Beschluss bestätigt damit die bereits im Vorfeld sichtbare Spaltung: Während Arbeitgeber stärker auf Eigenverantwortung und Flexibilität setzen, warnen viele Gewerkschaften und Teile der Fachöffentlichkeit vor einem Rückbau betrieblicher Prävention.
Fest steht: Sicherheitsbeauftragte bleiben ein zentraler Baustein des Arbeitsschutzes – künftig jedoch mit stärkerem Fokus auf die tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es steht bei der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik am 23. April auf der Tagesordnung.



