Bürokratieabbau: Jetzt geht es um die Elektrogeräte-Prüfung

Die Bundesregierung will die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vereinfachen und stärker an den tatsächlichen Risiken ausrichten. Die DGUV begrüßt den Vorstoß, macht aber zugleich deutlich: Bürokratieabbau darf nicht zulasten der Sicherheit gehen.

Mit ihrem zweiten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel künftig stärker an der tatsächlichen Gefährdung auszurichten und Unternehmen von unnötigem bürokratischem Aufwand zu entlasten.  Das Schutzniveau für Beschäftigte soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben.

Ziel: Einfache, gut umsetzbare Regeln

Unter dieser Prämisse begrüßt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Initiative. Nach Angaben ihres Hauptgeschäftsführers Dr. Stephan Fasshauer läuft die Überarbeitung der Vorschriften bereits. Ziel seien „einfache, gut umsetzbare Regeln, die optimalen Schutz ermöglichen und dabei ausdrücklich Raum lassen, die jeweilige betriebliche Praxis zu berücksichtigen“.

Gestaltungsspielraum haben Unternehmen auch jetzt schon. „Prüfintervalle von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln kann der Unternehmer schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und Faktoren wie der Fehlerquote bedarfsgerecht festlegen“, erklärt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). „Wo Geräte nur gering beansprucht werden, beispielsweise die Kaffeemaschine in der Kaffeeküche, sind längere Prüffristen gerechtfertigt.“

Jedes Jahr 2.500 Arbeitsunfälle mit Strom

Nach Angaben der DGUV ereignen sich jedes Jahr rund 2.500 Arbeitsunfälle mit elektrischem Strom, darunter auch tödliche Unfälle. Regelmäßige Prüfungen bleiben deshalb ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Prävention.

Für Unternehmen ändert sich zunächst nichts: Bis zum Inkrafttreten einer neuen Fassung gelten die DGUV Vorschriften 3 und 4 unverändert weiter.

Ein Artikel von
Holger Toth

17. Juli 2026