PRÄVENTION AKTUELL Folge 59 – COVID-19 als Berufskrankheit
Zum Jahresbeginnn ist eine erneute Reform des Berufskrankheitenrechts in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Unterlassungszwang gestrichen und COVID-19 als neue Berufskrankheit aufgenommen. PRÄVENTION AKTUELL-Redakteur Stefan Layh erläutert in dieser Folge die Änderungen und ihre Auswirkungen.
Vor fast 100 Jahren wurde die gesetzliche Unfallversicherung um einen wichtigen Bereich ergänzt: schützte sie zuvor nur vor Arbeitsunfällen, wurde sie 1925 auch auf beruflich verursachte Krankheiten – den Berufskrankheiten – erweitert. Die erste Berufskrankheitenliste umfasste Erkrankungen durch Blei, Phosphor, Quecksilber, Arsen, Benzol, Schwefelkohlenstoffe, Paraffin, Teer, Anthrazen und Pech, aber auch die Wurmkrankheiten der Bergleute, Erkrankungen durch Röntgenstrahlen, der graue Star bei Glasmachern und die Schneeberger Lungenkrankheit. Seitdem wurde das Berufskrankheitenrecht immer wieder an die sich wandelnde Arbeitswelt angepasst und die Liste um neue Berufskrankheiten erweitert und manchmal auch bereinigt. Zurzeit umfasst die Berufskrankheitenliste rund 80 Krankheiten.
Zum Jahresbeginnn ist eine erneute Reform des Berufskrankheitenrechts in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Unterlassungszwang gestrichen und COVID-19 als neue Berufskrankheit aufgenommen. PRÄVENTION AKTUELL-Redakteur Stefan Layh erläutert in dieser Folge die Änderungen und ihre Auswirkungen.
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