Arbeit menschengerecht gestalten

Menschen sind auch in der heutigen Arbeitswelt vielfältigen körperlichen Belastungen ausgesetzt. Das betrifft nicht nur Handwerker, Bauarbeiter oder andere Berufsgruppen, die körperlich arbeiten, sondern auch Beschäftigte, die im Büro tätig sind. Als Belastungen werden alle Einflüsse bezeichnet, die auf den Körper wirken. Das können Geräusche sein, die Raumtemperatur oder die Raumbeleuchtung. Das kann eine Last sein, die aufgenommen und getragen wird. Das kann auch das Feedback des Vorgesetzten sein.

ERGONOMIE WILL FEHLBEANSPRUCHUNGEN REDUZIEREN

Belastungen an sich müssen nicht schädlich sein. Es kommt auf die Beanspruchung an – also welche Auswirkung die Belastung auf den Körper hat. Und das ist individuell unterschiedlich. Eine kleine und schmächtige Person wird es als anstrengender empfinden, eine Wasserkiste in den 3. Stock zu tragen als eine große und durchtrainierte Person, obwohl die Belastung dieselbe ist.

Ziel muss es demzufolge sein, die Arbeit so zu gestalten, das Belastungen nicht zu schädlichen Beanspruchungen werden. Die Arbeit soll also ergonomisch sein.

„ERGONOMIE BEFASST SICH MIT DER MENSCHENGERECHTEN GESTALTUNG DER ARBEIT.“

Es gibt viele Möglichkeiten, die Arbeit ergonomischer zu gestalten. Welche letztendlich eingesetzt wird, hängt von den auftretenden Belastungen und der Gefährdungsbeurteilung ab.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterteilt körperliche Belastungen in drei Arten:

  • schwere Arbeit
  • sich wiederholende Tätigkeiten
  • statische Körperzwangshaltungen.

Belasten Tätigkeiten den gesamten Körper, werden sie zur schweren Arbeit gezählt. Sich ständig wiederholende Tätigkeiten können ebenfalls zu Fehlbeanspruchungen führen, selbst wenn sie keinen großen Kraftaufwand erfordern oder nur Teile des Körpers beansprucht werden. Das kann zum Beispiel bei Montagearbeiten sein oder bei Supermarktkassiererinnen. Gleiches gilt für statische Körperzwangshaltungen wie zum Beispiel das Arbeiten über Kopf oder Arbeiten im Knien. Auch langes Sitzen oder Stehen zählen zu den Körperzwangshaltungen.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG GIBT SCHUTZMASSNAHMEN VOR

Anhand der Gefährdungsbeurteilung und dem STOP-Prinzip lassen sich entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten, die vor einer Fehlbeanspruchung der Beschäftigten schützen sollen.

Müssen etwa regelmäßig schwere Lasten bewegt werden, kann die Schutzmaßnahme darin bestehen, dass Hebe- oder Tragehilfen eingesetzt werden, die die Beschäftigten entlasten und somit keine Fehlbeanspruchung entstehen lassen. Müssen die Beschäftigten oft und lange stehen, können Stehhilfen verwendet werden. Bei sitzenden Tätigkeiten kann ein höhenverstellbarer Schreibtisch Entlastung bieten. Auch eine „Jobrotation“ kann helfen: die Supermarktkassiererin sitzt nicht die komplette Schicht an der Kasse, sondern nur für eine gewisse Dauer. Die restliche Zeit räumt sie zum Beispiel Regale ein oder packt Anlieferungen aus.

Andere Aspekte der Ergonomie umfassen die Arbeitsumgebung, die Arbeitsmittel oder die Arbeitsorganisation. Diese müssen so gestaltet sein, dass Beschäftigte nicht falsch oder zu schwach beansprucht werden. Das heißt im Fall der Arbeitsumgebung, dass die Arbeitsräume über ausreichend Tageslicht verfügen, das Raumklima für die Beschäftigten behaglich ist und dass die Geräuschkulisse nicht störend oder gesundheitsgefährdend ist. Die Arbeitsmittel sollten so beschaffen sein, dass von ihnen keine Gesundheitsgefahr für den Nutzer ausgeht und sie nicht zu Fehlbeanspruchungen führen. Eine ergonomische Arbeitsorganisation zeichnet sich dadurch aus, das sie die Beschäftigten nicht überbeansprucht, die Leistungsbereitschaft fördert und zu einem guten Betriebsklima beiträgt. Nur dann kann die Arbeit ergonomisch sein.

Ein Artikel von
Falk Sinß

11. März 2019

Kategorie

Wissen

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