Flussdiagramm zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mit detaillierten Verfahrensschritten. Das BEM-Verfahren startet, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten festgestellt wird. Anschließend erfolgt ein Erstkontakt durch den Arbeitgeber, der den betroffenen Mitarbeiter zu einem Gespräch einlädt. Falls der Mitarbeiter das BEM ablehnt oder es nicht als notwendig erachtet, endet das Verfahren. Nimmt der Mitarbeiter die Einladung an, folgt ein Erstgespräch. Lehnt der Mitarbeiter weitere Gespräche ab, endet das Verfahren ebenfalls. Andernfalls wird ein Maßnahmenplan erstellt. Falls der Mitarbeiter die vorgeschlagenen Maßnahmen ablehnt oder keine Maßnahmen notwendig sind, endet das Verfahren an dieser Stelle. Wird ein Maßnahmenplan als notwendig erachtet, werden die Maßnahmen durchgeführt, begleitet und gegebenenfalls angepasst. Nach Abschluss der Maßnahmen findet ein Abschlussgespräch statt, in dem das Ergebnis bewertet wird. Falls die Maßnahme nicht erfolgreich war, kann der Prozess erneut in die Planungsphase zurückkehren. Ist die Maßnahme erfolgreich, endet das BEM-Verfahren.