Das kleine 1×1 des Brandschutz in der Praxis
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Brandschutzordnung – diese Begriffe fallen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Brandschutz immer wieder. PRÄVENTION AKTUELL erklärt, was sich dahinter verbirgt.
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Unternehmensleitung in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Besonders gefragt ist er bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen, beim Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren, beim Erstellen einer Brandschutzordnung, bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer, beim Aufstellen eines Brandschutzplans und bei der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Es gibt für Unternehmen keine direkte Verpflichtung einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Allerdings kann je nach Bundesland für bestimmte Gebäude ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben sein, zum Beispiel für
- Krankenhäuser,
- Kaufhäuser und
- Hotels und Beherbungsbetriebe sowie
- bestimmte Betriebe, die der Industriebaurichtlinie unterliegen.
Generell kann man davon ausgehen, dass überall dort, wo sich viele Personen aufhalten, die über keine Ortskenntnis verfügen und sich unbehindert bewegen können, ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen ist. Außerdem sehen einige Verkaufsstätten- und Versammlungsstättenverordnungen einen Brandschutzbeauftragten vor. Ebenso verlangen Bauaufsichtsbehörden und Sachversicherer in bestimmten Fällen einen Brandschutzbeauftragten.
Davon unabhängig empfehlen die Berufsgenossenschaften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten bei Industrie- und Handwerksbetrieben sowie Betrieben der Lagerung mit geringem Brandrisiko bei 250 durchschnittlich anwesenden Beschäftigten, mit mittlerem Brandrisiko bei 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko bei 100 anwesenden Personen. Hotels und Gaststätten brauchen einen Brandschutzbeauftragten, wenn im Schnitt 250 Personen anwesend sind.
BRANDSCHUTZHELFER
Der Brandschutzhelfer unterstützt den Brandschutzbeauftragten, versucht präventiv Brände zu verhindern, hilft bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden, bedient Brandschutzeinrichtungen wie Wandhydranten sowie Rauch- und Wärmeabzüge und weist die eintreffende Feuerwehr ein. Die Brandschutzhelfer müssen eine eintägige theoretische und praktische Ausbildung vorweisen. Wie viele Brandschutzhelfer ein Unternehmen bestellen muss, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, meist sind aber fünf Prozent der Belegschaft ausreichend.
BRANDSCHUTZORDNUNG
Die Brandschutzordnung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Brandschutzes. Sie enthält zum einen alle Anweisungen, um Bränden vorzubeugen. Und sie regelt, was im Fall eines Brandes zu tun ist. Teil A erläutert, wie sich die Beschäftigten im Brandfall verhalten sollen. Teil B, sofern benötigt, liefert weitere Informationen, und Teil C hält dann Anweisungen für Personen mit besonderen Aufgaben wie Haustechniker oder Brandschutzhelfer bereit. (Abbildung Brandschutzordnung)
VERHALTEN IM BRANDFALL
Eine gewissenhafte Planung ist wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Dazu zählen auch die regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten über die Festlegungen in der Brandschutzordnung. Diese sollten mindestens einmal pro Jahr stattfinden, ebenso wie Übungen, die das Verhalten im Brandfall trainieren. Idealerweise bekommen die Beschäftigten dann auch gezeigt, wie ein Feuerlöscher richtig benutzt wird. Vor allem die praktischen Übungen helfen, mögliche Schwachstellen der Brandschutzordnung aufzuzeigen. Diese Mängel sollten anschließend in einem Protokoll festgehalten und dann beseitigt werden.