Das geht alle an!

BRANDSCHUTZ IM BETRIEB

Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur Sache der Feuerwehr, sondern des ganzen Betriebs. PRÄVENTION AKTUELL erklärt, warum Brandschutz alle betrifft.

Der Brandschutz im Betrieb lässt sich in drei Bereiche unterteilen: dem baulichen Brandschutz, dem anlagetechnischen Brandschutz und dem organisatorischen Brandschutz.

BAULICHER BRANDSCHUTZ

Der bauliche Brandschutz hat das Gebäude im Blick. Schon in der Planung muss der Brandschutz beachtet werden. Welche Stoffe und Materialien werden zum Bau benutzt? Wie lässt sich die Ausbreitung von Hitze und Rauch möglichst verhindern oder eindämmen? Wie viele Rettungs- und Fluchtwege müssen eingeplant werden? Wie viele Feuerschutztüren muss es geben? Meist regeln Landesgesetze und -vorschriften, wie Gebäude geplant und errichtet werden müssen, um dem Brandschutz Genüge zu tun. Diese können je nach Zweck und Nutzungsart unterschiedlich sein. Die Norm DIN 4102-1 und die europäische Norm DIN EN 13501 legen fest, welche Materialien verwendet werden dürfen.

ANLAGETECHNISCHER BRANDSCHUTZ

Unter dem anlagetechnischen Brandschutz sind die technischen Vorkehrungen zu verstehen, die helfen sollen, Brände möglichst früh zu erkennen und zu bekämpfen. Dazu zählen Rauch- oder Brandmelder, natürlich Feuerlöscher und Wandhydranten aber auch automatische Löschanlagen.

ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ

Der organisatorische Brandschutz betrifft alle innerbetrieblichen Planungen und Abläufe, Brände zu verhindern oder, wenn das nicht möglich war, diese zu bekämpfen und die Folgen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört etwa, die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie sie sich verhalten sollen. Auch muss geklärt werden, ob ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden soll, wo und wie viele Feuerlöscher platziert werden, wie im Brandfall die Beschäftigten informiert werden oder wer für die Gebäuderäumung sorgt.

Für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes ist immer die Unternehmensleitung verantwortlich. Dazu verpflichtet sie das Arbeitsschutzgesetz. Darüber hinaus müssen Evakuierung und Erste Hilfe im Ernstfall sichergestellt werden. Zu diesen Fragen kann sich die Unternehmensleitung von qualifizierten Personen mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation beraten lassen.

PRAKTISCHER BRANDSCHUTZ

In der Praxis wird zudem noch zwischen vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen unterschieden. Was vorbeugende Brandschutzmaßnahmen meint, sollte klar sein: Der beste Brandschutz besteht darin, keine Brände entstehen zu lassen. Unter abwehrenden Brandschutzmaßnahmen wird all das verstanden, was die öffentlichen Feuerwehren oder Werksfeuerwehren unternehmen, um Brände zu bekämpfen.

Ein Artikel von
Falk Sinß

6. Juni 2017

Kategorie

Wissen