Das Herzstück des Arbeitsschutzes

Die Gefährdungsbeurteilung hilft, Gefährdungen zu erkennen und diese abzustellen. Das sollten Sie dabei beachten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist eines der zentralen und wichtigsten Elemente im Arbeitsschutz. Sie bildet die Grundlage für eine systematische Prävention und hilft, Arbeitsbedingungen gesund und sicher zu gestalten. Sie erfasst, was zu Unfällen und Krankheiten führen kann. Daraus können die mit dem Arbeitsschutz vertrauten Personen ableiten, welche Maßnahmen notwendig sind, damit die Beschäftigten sicher und gesund arbeiten können.

ARBEITGEBER IST VERANTWORTLICH

Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung. Er oder eine von ihm bestimmte fachkundige Person, wie Führungskraft oder Fachkraft für Arbeitssicherheit, muss die Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen den Arbeitgeber oder die beauftragte Person bei der Gefährdungsbeurteilung beraten und unterstützten. Die Beschäftigten dürfen und sollen aber dem Arbeitgeber Vorschläge unterbreiten, wie mögliche Gefährdungen ausgeschaltet werden können.

VERSCHIEDENE METHODEN ZUR GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

Für die Gefährdungsbeurteilung selbst können verschiedene Methoden angewendet werden. Mögliche Verfahren sind Betriebsbegehungen, Mitarbeiterbefragungen, sicherheitstechnische Überprüfungen von Arbeitsmitteln oder spezielle Ereignis-, Sicherheits- oder Risikoanalysen – je nachdem welche Gefährdungen erwartet und welche Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren eingesetzt werden. Zusätzlich können Auswertungen aus Unfallmeldungen, des Krankenstands, der Eintragungen in Verbandsbüchern oder von Betriebsstörungen Auskunft über mögliche Gefährdungen liefern.

MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN

Mögliche Gefährdungen können sich ergeben durch

  • die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsräume sowie der Verkehrswege dahin,
  • Auswahl und Zustand der benutzten Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe,
  • die Art der Arbeitsorganisation,
  • die Arbeitsumgebung,
  • Auswahl und Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen,
  • Qualifikation der Beschäftigten und Qualität der Unterweisungen.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG GILT AUCH FÜR FREMDFIRMEN

Darüber hinaus muss die Gefährdungsbeurteilung auch für Beschäftigte aus Fremdfirmen wie Reinigung, Wartung sowie Bau, Zeitarbeitnehmer, Besucher oder Rettungsdienste durchgeführt werden. Die gefundenen Gefährdungen können anschließend mit den entsprechenden Schutzzielen verglichen werden, die sich in Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, DGUV Regeln oder Informationen und Normen finden. Anhand der so gesammelten Daten lassen sich die erforderlichen Maßnahmen ableiten, die eine sichere und gesunde Arbeit gewährleisten sollen.

Eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung sollte die komplette Betriebsstätte umfassen, spätere können für Teilbereiche vorgenommen werden. Die Gefährdungsbeurteilung sollte in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Ein Artikel von
Falk Sinß

20. Februar 2017

Kategorie

Wissen