Gefahrstoffe sicher lagern

ARBEITSSCHUTZ-ORGANISATION

In vielen Branchen werden Gefahrstoffe eingesetzt. Diese müssen sicher gelagert werden. Unsere Tipps zeigen, wie es geht.

Wenn Sie der Ansicht sind, Ihr Betrieb erscheine zu wenig in der örtlichen Presse, gibt es ein zuverlässiges Mittel, um das zu ändern. Lagern Sie Ihre Gefahrstoffe so, dass aus irgendeinem Behälter eine ganze Menge davon ausläuft. Dann rufen Sie die Feuerwehr. Die kommt schnell. Da Sie klugerweise auf eine Kennzeichnung der Behälter verzichtet haben, weiß kein Mensch, was da ausläuft. Die Feuerwehr braucht eine ganze Weile, um sich über das richtige Vorgehen klar zu werden. Am nächsten Morgen steht ihr Unternehmen in der Zeitung, garantiert. Sie halten das für einen schlechten Scherz? Dann suchen Sie im Internet einfach mal nach „Gefahrstoff ausgelaufen“.

WO BEKOMME ICH DIE NÖTIGEN INFORMATIONEN?

Die sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unsachgemäße Aufbewahrung gefährdet nicht nur Leben und Gesundheit der Beschäftigten, sondern hat oft schwerwiegende Umweltbelastungen zur Folge. Der Gesetzgeber hat daher eine Vielzahl an Normen und Regeln erlassen, die Mensch und Umwelt schützen sollen.

Wer sichergehen will, dass er korrekt und gesetzeskonform handelt, greift zur „Bibel“ für den Umgang mit den allermeisten Gefahrstoffen. Das ist die „TRGS 510“, die „Technische Regel für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“. Damit sind alle Gefäße und Behälter gemeint, die nicht fest an einem Ort installiert sind: Fässer, Flaschen, Big Bags, Tankcontainer etc.

Leider hat das Werk einen Umfang von knapp 60 Seiten und ist nicht so einfach zu lesen und zu erfassen. Deutlich praxisnäher sind die von der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) herausgegebenen Merkblätter. Die Links dazu finden Sie auf www.praevention-aktuell.de/praxis. Die nebenstehende Checkliste ist nur ein kleiner Auszug daraus und soll einen schnellen Überblick über die grundlegenden Schutzmaßnahmen ermöglichen.

EINFACHES MASSNAHMENKONZEPT FÜR GEFAHRSTOFFE

Praxisbezogene Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen können dabei helfen, den Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu verbessern. Mit dem „Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe“ (EMKG) stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine solche Handlungshilfe bereit. In acht Schritten können Betriebe damit Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen erkennen und die richtigen Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung finden. Das EMKG umfasst alle möglichen Gefährdungen durch Einatmen und Hautkontakt sowie Brand- und Explosionsgefährdungen.

Hier finden Sie das Maßnahmenkonzept auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Ein Artikel von
Falk Sinß

27. Juni 2017

Kategorie

Wissen