Luft zum Arbeiten

Sie kommen in Industrie und Handwerk, dem Bergbau und dem Rettungswesen ebenso zum Einsatz wie bei Berufen im medizinischen Bereich: Atemschutzgeräte. Die richtige Anwendung der Geräte ist für die Beschäftigten mitunter lebenswichtig.

Tritt ein Notfall ein, kann der Mensch mehrere Wochen ohne Nahrung und gut drei Tage ohne Flüssigkeit auskommen. Ohne Luft aber, kann er nur wenige Minuten überleben. Plausibel, denn: etwa 90 Prozent der Energie unseres Körpers wird mit Sauerstoff hergestellt. Wichtig dabei ist, dass die eingeatmete Luft nicht nur ausreichend Sauerstoff enthält, sondern auch frei von schädigenden Stäuben, Aerosolen, Dämpfen, Gasen oder Nebeln ist. Auf Schadstoffe in der Luft reagiert die Lunge sehr empfindlich. Chemische sowie biologische Schadstoffe greifen sie direkt an, gelangen über die Atemwege in den Körper und verursachen Schädigungen.

Um dem Körper den Sauerstoff zu geben, den er braucht, ist es an vielen Arbeitsplätzen unerlässlich, Atemschutzgeräte zu tragen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Geräte, die für die erforderliche Atemluft sorgen. Zudem kommen sie auch zum Einsatz, wenn Beschäftigte vor Gefahrstoffen geschützt werden müssen. Wichtig: Nur wenn Ersatzstoffe nicht einsetzbar sind und durch bauliche, technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen das Auftreten von gesundheitsgefährlichen Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben (Aerosolen) nicht vermieden werden kann, dürfen Atemschutzgeräte eingesetzt werden.

RICHTIGES TRAGEN WILL GELERNT SEIN

Doch das Tragen von Atemschutzgeräten will gelernt sein. Beschäftigte, die für ihre Arbeit Atemschutz benötigen, brauchen dafür besondere Kenntnisse und Fähigkeiten. Fehlendes Wissen, falsche Vorstellungen über Funktion und Schutzwirkung können sonst schnell zu tödlichen Unfällen führen. Auch bei weniger gefährlichen Stoffen kann der falsche oder fehlende Einsatz von Atemschutz gesundheitliche Risiken zur Folge haben.

Um dies zu verhindern, regelt die PSA-Benutzerverordnung in Paragraf 3, dass die Beschäftigten darin zu unterweisen sind, wie die Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sicherheitsgerecht benutzt werden. Bei PSA zum Schutz gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden sind zudem auch praktische Übungen erforderlich. Der zeitliche und technische Aufwand der Unterweisungen hängt dabei von der Gefährdung und der Art des Atemschutzgerätes ab.

Atemschutzgeräte lassen sich in zwei Gruppen gliedern: Zum einen in die Gruppe der Filtergeräte, zum anderen in die der Isoliergeräte.

FILTER- ODER ISOLIERGERÄT?

Filtergeräte werden unter anderem eingesetzt, wenn die Atemluft zwar mindestens 17 Prozent Sauerstoff enthält, die Luft aber zum Beispiel durch Stäube, Nebel oder Gase belastet ist. Filtermedien, die speziell auf die Schadstoffe in der Atemluft abgestimmt sind, scheiden die Stoffe beim Einatemvorgang ab. Voraussetzung: die richtigen Filter (Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter) werden verwendet.

Bei Halb- oder Vollmasken, die einen abtrennbaren Filter haben, können die Maskenkörper mehrfach verwendet werden. Daneben gibt es auch Einwegmasken, die komplett aus dem Filtermaterial bestehen und beim Erreichen des Aufnahmevermögens der Filter ersetzt werden müssen.

Liegt der Sauerstoffgehalt der Atemluft unter 17 Prozent oder können Schadstoffe nicht mehr durch Filter abgeschieden werden, kommen die  von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Isoliergeräte zum Einsatz. Hierbei unterscheidet man zusätzlich zwischen den frei tragbaren und den nicht frei tragbaren. Die Wahl des jeweiligen Geräts hängt vom entsprechenden Arbeitsplatz ab. Geräte, die nicht frei tragbar sind, werden meist in stationären Arbeitsbereichen eingesetzt und bestehen aus einem Atemanschluss und einer externen Luftzufuhr. In einem solchen Fall kann sich die Person nur soweit bewegen, wie es die Länge des Versorgungsschlauches ermöglicht.

MEHR WISSEN

  • Die Tragedauer von Atemschutzgeräten hängt nicht nur von der Gerät bedingten Belastung sondern auch von der Arbeitsschwere und dem Umgebungsklima ab.
  • Das Tragen von Atemschutzgeräten bringt eine erhöhte Belastung der Beschäftigten mit sich, beispielsweise aufgrund des Gerätegewichts oder des Atemwiderstandes.
  • Aufgrund der zusätzlichen Belastung ist für die Beschäftigten meistens eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vorgeschrieben.
  • Atemschutzgeräte sind komplexe PSA. Für sie gilt die Prüfpflicht. Nur zertifizierte Geräte mit CE-Kennzeichnung dürfen eingesetzt werden.

Ein Artikel von
Falk Sinß

31. Juli 2017

Kategorie

Wissen