Sibe – Aufgaben und Bedeutung für den Arbeitsschutz

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In vielen Betrieben sind sie fester Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation: Sicherheitsbeauftragte, kurz Sibe. Doch welche Aufgaben haben Sibe? Welche Rolle nehmen sie im Betrieb ein? Und wie wird man eigentlich Sibe? Ein Überblick.
Warum gibt es Sicherheitsbeauftragte?
Der betriebliche Arbeitsschutz ist in Deutschland klar organisiert: Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber und seinen Führungskräften. Sie müssen dafür sorgen, dass Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert werden.
Um diese Aufgabe im Arbeitsalltag wirksam umzusetzen, müssen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte bestellen. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch VII, konkretisiert wird es in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind Sibe verpflichtend. Eine geplante Reform würde den Grenzwert auf mehr als 50 Beschäftigte erhöhen, allerdings gibt es aktuell Diskussionen über eine Änderung des Gesetzesentwurfs.
Der Grundgedanke hinter der Sibe-Tätigkeit: Arbeitsschutz funktioniert am besten dort, wo Gefährdungen entstehen – also direkt im Tätigkeitsbereich der Mitarbeiter. Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte aus dem Betrieb, die ihre Kollegen kennen, die Arbeitsabläufe verstehen und Risiken im Alltag frühzeitig erkennen können. Sie wirken durch ihre Nähe zum Arbeitsgeschehen als Multiplikatoren für sicheres Verhalten und unterstützen so die Präventionsarbeit im Unternehmen.
Was sind typische Sibe-Aufgaben?
Sicherheitsbeauftragte übernehmen keine Führungsaufgaben im Arbeitsschutz. Ihre Rolle ist vor allem beobachtend, beratend und vermittelnd. Der gesetzliche Auftrag lässt sich mit drei Begriffen zusammenfassen: unterstützen, überzeugen und aufmerksam machen.
Zu ihren typischen Aufgaben gehören:
- Gefährdungen im Arbeitsbereich erkennen und auf mögliche Risiken hinweisen
- beobachten, ob Schutzeinrichtungen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) genutzt werden
- Kollegen für sicheres Verhalten sensibilisieren
- Hinweise oder Verbesserungsvorschläge an Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) oder Betriebsärzte weitergeben
- bei Begehungen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützen
- bei Fragen zum Arbeitsschutz als Ansprechpartner für Kollegen dienen
Durch ihre Präsenz im Arbeitsalltag tragen Sicherheitsbeauftragte dazu bei, dass Gefährdungen früh erkannt und behoben werden.
Welche Rechte, Pflichten und Verantwortung haben Sibe?
Die Rolle des Sicherheitsbeauftragten ist bewusst klar begrenzt.
- Keine Weisungsbefugnis: Sicherheitsbeauftragte sind Kollegen auf gleicher Ebene. Sie können auf Risiken hinweisen oder überzeugen – Anweisungen erteilen dürfen sie jedoch nicht.
- Unterstützende Funktion: Sie unterstützen den Unternehmer und die Führungskräfte bei der Prävention, übernehmen aber keine Arbeitgeberpflichten.
- Begrenzte Verantwortung: Die rechtliche Verantwortung für Arbeitsschutzmaßnahmen bleibt weiterhin beim Arbeitgeber. Sicherheitsbeauftragte haften in der Regel nicht persönlich, solange sie ihre Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen und Gefährdungen melden.
Kurzum: Die Sibe-Rolle ist eher präventiv und kommunikativ als organisatorisch oder rechtlich verantwortlich.
Was unterscheidet den Sibe von der Sifa?
Im betrieblichen Arbeitsschutzsystem arbeiten Sicherheitsbeauftragte mit verschiedenen Akteuren zusammen – besonders mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa).
Die Unterschiede sind deutlich:
Sicherheitsbeauftragte
- sind Beschäftigte aus dem eigenen Betrieb
- arbeiten neben ihrer eigentlichen Tätigkeit
- beobachten Gefährdungen im Arbeitsalltag
- wirken durch Kommunikation und Vorbildfunktion
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- sind speziell ausgebildete Fachpersonen für Arbeitsschutz
- beraten den Arbeitgeber in technischen, organisatorischen und ergonomischen Fragen
- wirken bei Gefährdungsbeurteilungen, der Auswahl von Arbeitsmitteln oder Schutzmaßnahmen mit
- sind Teil der sicherheitstechnischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
Kurzum: Die Sifa bringt fachliche Expertise ein, der Sibe die Nähe zum Arbeitsalltag.
Wie wird man Sibe?
Sibe benötigen keine speziellen Vorkenntnisse. Geeignet sind Beschäftigte, die Interesse an Sicherheits- und Gesundheitsthemen haben, ihren Arbeitsbereich gut kennen, aufmerksam und kommunikationsfähig sind sowie von Kollegen akzeptiert werden.
Um die nötigen Qualifikationen zu erwerben, empfiehlt sich die Teilnahme an einer Sibe-Ausbildung. Sie dauert normalerweise zwischen einem und drei Tagen. Die Unfallversicherungsträger – also Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – bieten die Sibe-Ausbildung in der Regel kostenlos an. Darüber hinaus gibt es auch externe Anbieter, sogenannte qualifizierte Personen oder Institutionen. Auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfügen über die notwendige Fachkunde, um praxisnahe Schulungen direkt im Unternehmen durchzuführen und Sibe auszubilden.
Die Bestellung der Sibe erfolgt durch den Arbeitgeber. Sie wird üblicherweise schriftlich dokumentiert. Dabei sind Kriterien wie die räumliche Nähe zu den Beschäftigten, die zeitliche Präsenz im Arbeitsbereich und ausreichende Kenntnisse der Arbeitsabläufe und Gefährdungen zu berücksichtigen. Außerdem ist – sofern vorhanden – der Betriebs- oder Personalrat zu beteiligen.
Welche Bedeutung haben Sibe für die Sicherheitskultur?
Sicherheitsbeauftragte sind kein Ersatz für Führungskräfte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ihr besonderer Wert liegt vielmehr in ihrer alltäglichen Präsenz im Betrieb.
Sie erleben Arbeitsabläufe unmittelbar, erkennen Risiken frühzeitig und können Kollegen direkt ansprechen. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern im Arbeitsalltag gelebt wird.
Sibe in Kürze
Anzahl der Sibe in Deutschland: rund 760.000.
Rolle: Sibe unterstützen ihr Unternehmen zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit im Arbeitsschutz.
Aufgaben: Gefährdungen erkennen, Kollegen sensibilisieren, Maßnahmen anregen.
Verantwortung: Die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber und den Führungskräften. Sibe unterstützen und haben keine Weisungsbefugnis.
Bedeutung: Sibe arbeiten direkt im Betrieb und kennen Arbeitsabläufe sowie Risiken aus dem eigenen beruflichen Alltag.



