Sibe-Reform bleibt umstritten

Die Diskussionen um die Reform der Sicherheitsbeauftragten im Betrieb gehen weiter. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales prallten unterschiedliche Positionen von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Arbeitsschutzexperten aufeinander.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im vergangenen Jahr ein Sofortprogramm für effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz erarbeitet. Darin enthalten: eine neue Regelung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Unternehmen, in denen weniger als 50 Beschäftigte tätig sind, müssen demnach keinen Sibe mehr bestellen (PRÄVENTION AKTUELL berichtete). Zuvor lag der Grenzwert bei 20 Beschäftigten. Bei 50 bis 249 Mitarbeitern muss nur noch ein Sibe bestellt werden. Nach Schätzung des BMAS spart das 123.000 Sibe-Stellen.

Derzeit diskutieren die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD eine Ergänzung zur Reform: Auch kleinere Betriebe müssten demnach Sicherheitsbeauftragte bestellen, falls bei der Gefährdungsbeurteilung „eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit“ festgestellt wird.

Arbeitgeber: Entlastung statt zusätzlicher Pflichten

Diese Formulierung stößt nicht überall auf Gegenliebe. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt die grundsätzliche Anhebung des Schwellenwerts. BDA-Vertreter Sebastian Riebe kritisierte jedoch die geplante Einschränkung durch den Änderungsantrag. Statt weniger müssten dann sogar Hunderttausende Sicherheitsbeauftragte zusätzlich bestellt werden, weil künftig auch Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten unter die Sibe-Vorgaben fallen würden, kritisierte Riebe.

Zudem sei nicht rechtssicher geklärt, was eine besondere Gefährdung sei. Die Forderung der Arbeitgeberseite lautet deshalb: eine Anhebung auf 50 Beschäftigte – „ohne Wenn und Aber“.

Mittelstand: Mehr Eigenverantwortung

Der Unternehmer Thomas Bürkle, Präsident der Unternehmer Baden-Württemberg, plädierte in der Anhörung für mehr Eigenverantwortung der Betriebe. In seinem mittelständischen Elektrohandwerksbetrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern gebe es das Unternehmermodell nach der DGUV-Vorschrift 2. Dieses ermöglicht es dem Unternehmer, nach entsprechenden Fortbildungen wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu übernehmen. „Wir haften ohnehin als Unternehmer“, erläuterte er. In seinem Betrieb mit unter 50 Mitarbeitern gebe es flache Hierarchien. „Wir sind aktiv dabei, erleben dann, was passiert, und können direkt eingreifen“, sagte er. Bürkle plädierte für die Eigenverantwortung des Unternehmers und betonte die Wichtigkeit, die Mitarbeiter mitzunehmen: „Das ist das Entscheidende.“

Gewerkschaften: Schutzstrukturen nicht schwächen

Gewerkschaften lehnen die Reform weitgehend ab. Dirk Neumann von der IG Metall hält die geplante Anhebung des Schwellenwerts auf 50 Beschäftigte für „aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht gerechtfertigt“. Gleichzeitig würde der Schritt weder zu spürbar weniger Bürokratie noch zu einer relevanten Entlastung der Wirtschaft führen. Die von der BDA kritisierte Formulierung im Änderungsantrag hält Neumann für sinnvoll, um die Quote der Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen vollständigen Gefährdungsbeurteilungen gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen. Es bleibe jedoch weitgehend unklar, wie und anhand welcher Kriterien und Beurteilungsmaßstäbe eine solche Norm in der betrieblichen Praxis umgesetzt und zudem sachgemäß überwacht werden könnte.

Sebastian Schneider vom Deutschen Gewerkschaftsbund kritisierte, die Bundesregierung greife populistische Forderungen nach Bürokratieabbau auf, ohne die betriebliche Realität ausreichend zu berücksichtigen. Gerade bei den Sibe würden „bestehende Schutzstrukturen geschwächt statt modernisiert“. Das Ziel, Arbeitsschutzregelungen effizienter zu gestalten, werde nicht dadurch erreicht, dass einzelne, praxisbewährte Regelungen gestrichen werden.

Berufsgenossenschaft: Bisherigen Schwellenwert beibehalten

Hans-Jürgen Wellnhofer von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sprach sich ebenfalls für eine Beibehaltung des bisherigen Schwellenwerts von 20 Beschäftigten aus. Wie schon die Gewerkschaftsvertreter bewertet auch er Sibe als wichtigen Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation. Gerade in der Bauwirtschaft bestünden durch ständig wechselnde, ortsveränderliche Tätigkeiten und durch die Notwendigkeit der dem Baufortschritt folgenden Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten „ein deutlich höheres Unfallrisiko als an stationären Arbeitsplätzen“.

Für den Änderungsantrag forderte er eine Konkretisierung des Ausdrucks „besondere Gefährdungen für Leben und Gesundheit“. Dabei geht ihm darum, „Klarheit und Rechtssicherheit herzustellen“.

Forschung: Branchenspezifische Umsetzung

Eine Konkretisierung hält auch Isabel Rothe von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für nötig. Damit könne man die Regelung branchenspezifisch und nicht pauschal „einer operativen Umsetzung zuführen“. Insgesamt gilt es aus ihrer Sicht, Regelungen und Instrumente des betrieblichen Arbeitsschutzes entsprechend den im Arbeitsschutzgesetz verankerten Grundprinzipien der Unternehmerverantwortung, der ganzheitlichen und differenzierten Gefährdungsbeurteilung, sowie der Etablierung der geeigneten Arbeitsschutzorganisation „maßgeschneidert auf die jeweiligen betrieblichen Gestaltungsaufgaben auszurichten“.

Fazit und Ausblick

Die Anhörung zum Änderungsantrag hat deutlich gemacht: Ein Konsens über die Zukunft der Sicherheitsbeauftragten ist derzeit nicht in Sicht. Während Arbeitgeber auf klare Entlastungsvorgaben drängen, warnen Gewerkschaften und Arbeitsschützer vor einer Schwächung bewährter Präventionsstrukturen.

Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten. Ob der Schwellenwert tatsächlich auf 50 Beschäftigte angehoben wird und wie die geplante Gefährdungsklausel konkret ausgestaltet sein könnte, ist noch offen.

Ein Artikel von
Holger Toth

11. März 2026