Sicherheit und Gesundheit in der Gebäudereinigung organisieren

Die Gebäudereinigung  beschäftigt fast 700.000 Menschen. Sie ist damit die beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands. Der Gesamtumsatz beläuft sich laut dem Bundesinnungsverband „Die Gebäudereiniger“ auf rund 20 Milliarden Euro im Jahr. Die Zahl der vorwiegend klein- und mittelständisch geprägten Betriebe steigt seit Jahren. Das Spektrum der Betriebe reicht dabei vom kleinen Spezial- und Nischenanbieter bis zu großen Dienstleistungsunternehmen mit mehreren Tausend Beschäftigten, die sämtliche Reinigungsleistungen im und am Gebäude anbieten. Das Gros der Unternehmen machen aber Kleinbetriebe mit weniger als 500.000 Euro Jahresumsatz aus.

Vielfältige Einsatzgebiete der Gebäudereinigung

Die Bandbreite der verschiedenen Einsatzgebiete der Gebäudereinigungsdienstleiter ist groß. Sie reicht von der normalen Unterhaltsreinigung über die Reinigung von Sport-, Unterhaltungsstätten und Schwimmbädern bis zur Fassaden- und Glasreinigung. Die Reinigung von Industriegebäuden, Verkehrsmitteln oder Krankenhäusern gehört ebenfalls dazu. Und so vielfältig und unterschiedlich die einzelnen Unternehmen der Gebäudereinigungsbranche sind, so vielfältig und unterschiedlich sind auch die Gefährdungen, die im Arbeitsalltag auftreten können.

Dass die Gebäudereinigungsbetriebe und ihre Beschäftigten ihre Arbeit auf fremden Betriebsgeländen verrichten müssen, kommt erschwerend hinzu. Tätigkeitsfremde Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Maschinen, Anlagen oder innerbetriebliche Verkehrswege können vorhanden sein. Gebäudereinigungsdienstleiter sind als Fremdfirma aktiv und müssen dementsprechend vom Auftraggeber über die betriebsspezifischen Gefährdungen informiert und bei der Ergreifung der geeigneten Schutzmaßnahmen unterstützt werden. Der Auftraggeber muss zudem sicherstellen, dass die Beschäftigten von Fremdfirmen über die jeweiligen ortsspezifischen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken unterwiesen werden. Gleichzeitig liegt es aber auch in der Verantwortung des Dienstleisters, dass alle Angestellten – auch Springer –, die an oder in dem Gebäude tätig sind, die betrieblichen Arbeitsschutzregeln kennen und einhalten. Die Arbeit muss zudem so koordiniert werden, dass durch die Gebäudereinigung kein Dritter gefährdet wird, zum Beispiel durch rutschige Böden, Reinigungschemikalien oder Stolperfallen.

Erste Hilfe in der Gebäudereinigung organisieren

Ein wichtiger Punkt, der vor Arbeitsaufnahme geklärt werden muss, ist die Erste Hilfe. Können die Beschäftigten des Gebäudereinigungsdienstleisters im Notfall auf das Erste-Hilfe-Material des Auftraggebers zurückgreifen und stehen ihnen die Ersthelfer des Auftraggebers zur Verfügung? Das ist vor allem dann notwendig, wenn den Beschäftigten des Dienstleisters kein eigener Raum zur Verfügung steht. Da Gebäudereinigung oft nach offiziellen Dienstschlüssen in meist leeren Gebäuden stattfindet, muss gewährleistet sein, dass das Reinigungspersonal einen Notruf absetzen kann – entweder über die Telefonanlage des Auftraggebers oder über ein Mobiltelefon.

Die Checklisten von PRÄVENTION AKTUELL helfen, die Arbeitssicherheit zu organisieren.

Ein Artikel von
Falk Sinß

10. Mai 2021

Kategorie

Wissen