Unterweisung bei schlechten Deutschkenntnissen

Durch die hohen Einwanderungszahlen aus Drittländern in die EU sowie die vielen nicht-muttersprachlichen Saisonarbeiter ergeben sich Probleme für den Arbeitsschutz. Was kann und muss der Betrieb unternehmen, damit Unterweisungen und Betriebsanweisungen auch verstanden werden?

Im Schwerpunkt „Unterweisung bei schlechten Deutschkenntnissen“ finden Sie folgende Inhalte und weiterführende Informationen:

  • Rechtliche Voraussetzungen: Als grundlegende Aufgabe des Arbeitgebers wird die Unterweisung von Beschäftigten im Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung beschrieben. In welchen Paragraphen das geregelt wird und was das bedeutet, haben wir für Sie zusammengetragen.
  • Ansätze zur Vermittlung der Unterweisungsthemen: Um zu gewährleiten, dass Unterweisungen auch von Personen mit schlechten Deutschkenntnissen verstanden werden, eignen sich unter anderem die Vermittlung von Unterweisungen in einfacher Sprache, mit mehrsprachigen Materialien oder in Kleingruppen. 
  • Auswahl an Medien: Der Ratgeber stellt ausgewählte Medien vor, die sich für die Unterweisung von Personen mit schlechten Deutschkenntnissen eignen.

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Ein Artikel von
Redaktion Prävention aktuell

2. März 2021

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