Was beim Einsatz von Luftreinigern zu beachten ist
Das SARS-CoV-2-Virus wird vor allem durch Tröpfchen und Aerosole übertragen, die sich insbesondere in geschlossenen Räumen schnell verteilen und somit das Ansteckungsrisiko erhöhen. Daher kommt neben dem Abstandsgebot und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen auch der Innenraumlufthygiene eine große Bedeutung beim Infektionsschutz zu. Sachgerechtes Lüften ist deshalb eine weitere Präventivmaßnahme, um das Ansteckungsrisiko in Arbeitsstätten zu verringern. Im Beitrag „Richtiges Lüften trägt zum Infektionsschutz bei“ ist vor allem die Fensterlüftung beleuchtet worden. Doch sachgerechtes Lüften kann auch durch raumlufttechnische Anlagen erfolgen. Darauf weist unter anderem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin.
Lüften mit raumlufttechnischen Anlagen
Raumlufttechnische Anlagen befördern die Luft und reinigen, heizen, kühlen, be- oder entfeuchten sie dabei. In der Regel besitzen sie eine Lüftungsfunktion, das heißt, sie führen den Räumen Außenluft zu. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Ressourcenschonung bereiten einige Anlagen zu einem gewissen Grad abgeführte Raumluft wieder auf (Wärmerückgewinnung). Diese sogenannte Umluft wird nach entsprechender Reinigung und Temperaturanpassung den Räumen wieder zugeführt.
Diese Lüftungsanlagen können das Risiko verringern, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren. Dafür müssen sie sachgerecht betrieben werden, sollten dem Raum ausschließlich oder zumindest zu einem hohen Anteil Außenluft zuführen und – wenn möglich – geeignete Filter verwenden.
Die BAuA empfiehlt, möglicht viel der verbrauchten Raumluft durch aufbereitete Außenluft zu ersetzen, denn je höher der Luftwechsel, desto geringer die Aerosolkonzentration. Die Anlagen sollten zusätzlich vor und nach der Arbeitszeit in Betrieb sein, bei Büros zum Beispiel jeweils zwei Stunden außerhalb der Arbeitszeit. Ein Dauerbetrieb ist am besten für den Infektionsschutz. Der Grund ist einfach: Umluft in raumlufttechnischen Anlagen erhöht das Risiko einer Virusübertragung. Ist ein Umluftbetrieb nicht vermeidbar ist, sollten geeignete Methoden zur Luftbehandlung eingesetzt werden, die Viren abscheiden, wie eine Filterung, oder unwirksam machen, wie durch UV-C-Bestrahlung. Damit die 80 bis 160 Nanometer kleinen SARS-CoV-2-Viren herausgefiltert werden können, empfiehlt die BAuA Schwebstofffilter der Klassen H13 oder H14, sogenannte High Efficiency Particulate Air Filter (HEPA-Filter), mit entsprechender Vorfilterung. Feinstaubfilter der Gruppe ISO ePM1 > 70 % (vormals F8) oder ISO ePM1 > 80 % (vormals F9) können ebenfalls die Konzentration virenbelasteter Aerosole senken.
HEPA-Filter reduzieren die Virenlast
Es kann zudem hilfreich sein, die Filterung mit einer kurzwelligen Ultraviolettbestrahlung (UV-C) zu kombinieren, um den Luftstrom zu desinfizieren. Allerdings besteht noch Forschungsbedarf zur Frage, ob die luftgetragenen Coronaviren durch eine UV-C-Bestrahlung inaktiviert werden können. Die Beschäftigten müssen zudem vor der Strahlung geschützt werden.
Allerdings sollten Unternehmen darauf verzichten, selbstgebaute Abluftanlagen oder UV-C-Luftreiniger einzusetzen. „Selbstgebaute Abluftanlagen, die etwa mit Material aus dem Baumarkt gefertigt werden, können das Lüften nicht ersetzen“, sagt Dr. Simone Peters, Leiterin des Sachgebiets Innenraumklima bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Solche Anlagen führen keine Frischluft von außen in den Raum hinein. Frischluftzufuhr ist für den Infektionsschutz aber zentral.“ Bei selbstgebauten UV-C-Luftreinigern sei nicht klar, ob sie Beschäftigte wirklich vor der Strahlung schützen könnten.
Sekundärluftgeräte zur Raumlüftung
Die Wirksamkeit von Sekundärluftgeräten ohne Außenluftzufuhr – wie Ventilatoren, mobile Klimageräte oder Heizlüfter – kann laut BAuA zurzeit nicht eindeutig bewertet werden. Sie können zwar das Infektionsrisiko senken, indem sie virenbelastete Aerosole in der Luft verdünnen. Sie können das Infektionsrisiko aber auch steigern, wenn der Luftstrom von einer Viren ausscheidenden Person auf eine andere gelenkt wird. Grundsätzlich breiten sich Aerosole in Innenräumen aber auch ohne zusätzliche Gebläse innerhalb weniger Minuten aus. Daher muss bei Sekundärluftgeräten eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Neben dem Infektionsschutz sind weitere Faktoren wie Raumtemperaturen, Zugluft oder Geräuschentwicklung zu berücksichtigen.
Sogenannte Luftreiniger können eine ergänzende Maßnahme des Infektionsschutzes sein, vor allem wenn sie HEPA-Filter nutzen und keine anderen Möglichkeiten zur Reduktion der Virenkonzentration bestehen. Das gilt etwa für kleine Räume mit hoher Personenbelegung, die über keine raumluft-technische Anlage verfügen, wie zum Beispiel Wartezimmer.
Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) weist in seiner Broschüre „Raumlufttechnische Anlagen in Zeiten von COVID-19 – Grundlagen zum Betrieb und zur Nutzung“ darauf hin, dass Luftreiniger grundsätzlich VDI-6022-konform sein sollen. Es dürfen durch Luftreiniger zudem keine Lärmbelästigungen oder Einschränkungen der thermischen Behaglichkeit verursacht werden. Der VDMA empfiehlt, die Luftreiniger so zu platzieren, dass der gesamte Raum möglichst gleichmäßig durchströmt wird, um eine homogene Reinigungswirkung zu erzielen. Die weiteren relevanten Vorschriften und Normen, vor allem die der VDE- und Brandschutz-Richtlinien, sollen natürlich mitbeachtet werden. Doch auch beim Einsatz von Luftreinigern muss regelmäßig gelüftet werden, da diese Geräte dem Raum keine Außenluft zuführen und die CO2-Konzentration nicht senken.
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