Was ist zu tun?

Viele Menschen haben zum Glück noch nie einen Arbeitsunfall erlebt. Das kann sich aber ganz plötzlich ändern. Wann muss man einen Arbeitsunfall bei der Berufsgenossenschaft melden? Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitung „impuls“ 02/2019.

Bei einem schweren Arbeitsunfall zählt jede Minute, deshalb kann jeder Arzt, jedes Krankenhaus die Erstversorgung vornehmen. Die in vielen Kliniken tätigen, von der Berufsgenossenschaft (BG) zugelassenen, Durchgangsärzte (D-Arzt) entscheiden, ob eine ambulante Weiterbehandlung ausreicht oder die Überweisung in eine Spezialklinik nötig ist. Auch bei weniger schweren Unfällen muss ein D-Arzt umgehend aufgesucht werden.

UNFALL MELDEN

Wird ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehr als drei Tage krankgeschrieben, ist der Arbeitsunfall meldepflichtig. Der Tag des Unfalls wird nicht mitgezählt. Aber: Was gilt, wenn sich eine kleinere Verletzung verschlimmert und der Betroffene erst einige Tage später krankgeschrieben wird? Ausschlaggebend ist auch in diesen Fällen der „gelbe Zettel“ – mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnt die Frist von drei Tagen. Bei Bagatellereignissen empfiehlt sich ein Eintrag ins Verbandbuch.

Die BG ETEM hilft unter www.bgetem.de bei der Suche des nächstgelegenen D-Arztes.

Ein Artikel von
d.schmitt

17. April 2019

Kategorie

Wissen