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Bröckelt der Arbeitsschutz?
Bürokratieabbau und seine Folgen

Foto: rangizzz – stock.adobe.com
Wir brauchen dringend mehr Bürokratie! Eine solche Forderung wird man nicht hören. Stimmen aus Wirtschaft und Gesellschaft, die den Abbau von Bürokratie fordern, werden dagegen immer lauter. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ein „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ entwickelt, um Unternehmen zu entlasten.
Text: Holger Toth (Redaktion)
Paket 1: Sofortprogramm
Das erste von drei Paketen zum Bürokratierückbau wurde bereits im November 2025 auf den Weg gebracht. In der Praxis richtet sich der Blick auf Dokumentations- und Nachweispflichten, auf Mehrfachmeldungen sowie auf formale Anforderungen, die aus Sicht vieler Unternehmen wenig Mehrwert für die konkrete Präventionsarbeit bieten.
Große öffentliche Aufmerksamkeit erzeugte in erster Linie die Regel zur Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten (Sibe). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten müssen künftig keinen Sibe mehr bestellen, KMU mit bis zu 250 Beschäftigten nur noch einen. Insgesamt betrifft die Neuregelung rund 123.000 Sibe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht darin ein Einsparpotenzial von 135 Millionen Euro für die Wirtschaft.
Arbeitsschutz zwischen Effizienz und Schutzauftrag
Arbeitsschutz ist aber nicht nur Teil betrieblicher Organisation, sondern ein gesetzlich verankerter Schutzauftrag. Entsprechend sensibel reagieren viele Akteure auf politische Signale, die den Eindruck erwecken könnten, Schutzstandards würden zugunsten von Entlastung aufgeweicht. „Sicherheitsbeauftragte sind keine überflüssige Bürokratie, sondern ein wichtiger Teil des betrieblichen Gesundheitsschutzes“, warnt etwa Verdi-Gewerkschafter Dietmar Erdmeier. „Wenn durch den Abbau von Sicherheitsbeauftragten die Unfälle und Krankschreibungen zunehmen, hat niemand etwas gewonnen – auch die Unternehmen nicht.“
Auch andere Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen warnen davor, unter dem Schlagwort Bürokratieabbau bewährte Sicherungsmechanismen auszudünnen. Gerade in KMU bestehe die Gefahr, dass Arbeitsschutz an Sichtbarkeit verliere, wenn formale Anforderungen reduziert oder Verantwortlichkeiten weniger klar geregelt würden. Was nicht dokumentiert, überprüft oder eingefordert werde, gerate im betrieblichen Alltag schnell ins Vergessen – insbesondere dort, wo Zeit- und Kostendruck hoch sind.
Arbeitgeberverbände begrüßen dagegen das Konzept zum Bürokratierückbau, deckt es sich doch mit dem Großteil ihrer Forderungen. Es gebe „kaum einen Lebensbereich, der so mit Vorschriften und Regeln überzogen ist, wie die Arbeitswelt“, hieß es schon im vergangenen Mai in einem Positionspapier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Das Ziel müsse sein, „Bürokratie im betrieblichen Arbeitsschutz zu reduzieren und dadurch dessen Effizienz und Wirksamkeit zu steigern. Durch gezielte Optimierungen sollen zusätzliche Potenziale für den Arbeitsschutz in den Unternehmen erschlossen werden.“
Innerhalb des Präventionssystems wird differenziert argumentiert. Unfallversicherungsträger, Arbeitsschutzorganisationen und Fachverbände betonen, dass Vereinfachungen sinnvoll sein können – etwa durch verständlichere Regelwerke, digitale Verfahren oder den Abbau von Doppelstrukturen. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass Bürokratie nicht per se Belastung, sondern häufig Voraussetzung für Transparenz, Verlässlichkeit und Wirksamkeit ist.
Paket 2: KMU-Checks und Modernisierung der Prävention
Kernelement des zweiten Reformpakets sollen die sogenannten KMU-Checks werden. Geplant ist für das Jahr 2026, bestehende und neue Regeln der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse systematisch daraufhin zu überprüfen, ob sie für kleinere Betriebe praktikabel, verständlich und verhältnismäßig sind. Falls nicht, sollen sie vereinfacht oder zurückgenommen werden. Der Bürokratierückbau soll damit nicht nur punktuell erfolgen, sondern strukturell im Arbeitsprogramm der Arbeitsschutzausschüsse verankert werden.
Ziele: Digitaler, schlanker, einheitlicher
Flankiert werden die KMU-Checks durch eine Modernisierung der Präventionsvorschriften im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung sollen stärker digitalisiert, verschlankt und vereinheitlicht werden. Das BMAS rechnet hier mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 50 Millionen Euro.
Knackpunkt aus Sicht des Arbeitsschutzes hierbei: Auch vereinfachte Regeln müssen ausreichend präzise bleiben, um Prävention wirksam zu steuern. Die Herausforderung besteht darin, KMU zu entlasten, ohne Schutzstandards auszuhöhlen.
Paket 3: Langfristiger Dialog über Vereinfachung und Digitalisierung
Das dritte Paket ist langfristig angelegt und setzt ab den Jahren 2027 und 2028 auf einen breiten Dialog mit Akteuren des Arbeitsschutzes. In diesem Rahmen soll geprüft werden, in welchen Bereichen weitere Vereinfachungen, Flexibilisierungen oder digitale Lösungen möglich sind – etwa bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder der Arbeit der Arbeitsschutzausschüsse. Voraussetzung bleibt ausdrücklich, dass das bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt wird.
Praxischecks gegen Doppelregelungen und Widersprüche
Ergänzend sind erweiterte Praxischecks geplant, unter anderem in Form von Politikwerkstätten im Rahmen des Programms Arbeit, Sicher und Gesund (ASUG). Dabei soll auch das Zusammenspiel verschiedener Rechtsbereiche – etwa Umwelt-, Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz – in den Blick genommen werden, um Doppelregelungen und widersprüchliche Anforderungen abzubauen.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes entscheidet sich gerade hier, ob Bürokratieabbau tatsächlich zu mehr Klarheit führt – oder ob neue Grauzonen entstehen, die Unsicherheit in den Betrieben erhöhen.