Arbeitsweg beginnt erst vor der Haustür

Urteil: Treppensturz bei Rufbereitschaft

Wer im Bereitschaftsdienst zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.


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Wer im Bereitschaftsdienst zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.