Absturzprävention im Fokus

Absturzunfälle gehören zu den besonders folgenschweren Arbeitsunfällen. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) legt deshalb aktuell einen Schwerpunkt auf die Verhinderung schwerer und tödlicher Absturzunfälle.

Wie groß das Problem ist, zeigt eine Auswertung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), auf die das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) verweist: Fast ein Drittel der zwischen 2009 und 2022 erfassten tödlichen Arbeitsunfälle waren Absturzunfälle. Rund ein Viertel der Verunglückten stürzte von Dächern oder brach durch Lichtkuppeln – häufig fehlten Sicherungsmaßnahmen.

Appell: Schutzmöglichkeiten nutzen

Der GDA-Schwerpunkt setzt damit bei einem Unfallgeschehen an, für das Schutzmöglichkeiten seit Langem verfügbar sind. Technische Maßnahmen wie Seitenschutz oder Schutznetze können Abstürze verhindern. Wo solche Lösungen nicht ausreichen, kann persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erforderlich sein. Das LAGetSi betont, dass sich durch konsequente Nutzung vorhandener Schutzmöglichkeiten ein großer Teil der Absturzunfälle vermeiden ließe.

Für Betriebe rückt damit vor allem die Umsetzung in den Mittelpunkt. Absturzgefahren müssen in der Gefährdungsbeurteilung erkannt und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Das betrifft nicht nur Baustellen. Absturz- und Durchsturzgefahren können überall entstehen, wo Beschäftigte beispielsweise auf Dächern, Gerüsten, Leitern oder an ungesicherten Höhenunterschieden arbeiten.

Der aktuelle Schwerpunkt bietet deshalb einen Anlass, bestehende Schutzkonzepte zu überprüfen: Sind Absturz- und Durchsturzstellen vollständig erfasst? Sind geeignete technische Sicherungen vorhanden? Werden Arbeitsmittel passend zur Aufgabe ausgewählt? Und ist für Beschäftigte eindeutig geregelt, wie gefährliche Arbeiten sicher ausgeführt werden?

Unterstützung für die Baubranche

Für die Baubranche gibt es seit dem 1. Juli 2026 zusätzliche Unterstützung. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat neue Arbeitsschutzprämien für temporäre Absturzsicherungen bei Schalungsarbeiten sowie für temporäre Durchsturzsicherungen bei Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen eingeführt. Bei der beitragsabhängigen Förderung übernimmt sie 50 Prozent der Anschaffungskosten bis maximal 3.000 Euro. Beitragsunabhängig sind Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro möglich.

Auch ihr Informationsangebot hat die BG BAU erweitert. Im Juni 2026 erschien der neue Flyer „Absturzrisiken minimieren: Sicher arbeiten mit Leitern und Gerüsten“. Damit stehen neben dem aktuellen Aufsichtsschwerpunkt auch konkrete Hilfen für die betriebliche Praxis zur Verfügung.

Der GDA-Schwerpunkt 2026 macht deutlich: Bei der Absturzprävention fehlt es nicht grundsätzlich an technischen Möglichkeiten. Entscheidend ist, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und vorhandene Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Führungskräfte ist das ein guter Anlass, die eigenen Arbeitsbereiche noch einmal gezielt auf Absturz- und Durchsturzrisiken zu prüfen.

Ein Artikel von
Holger Toth

9. September 2026

Kategorie

Wissen