Rechtsprechung & Urteile

UNFALL AUF DEM WEG ZUR KITA
IST IM HOMEOFFICE NICHT UNFALLVERSICHERT

Die Krankenkasse einer Arbeitnehmerin hatte gegen ihre Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Wegeunfalls geklagt. Die Frau arbeitet im Rahmen des sogenannten Teleworkings oder Homeoffice von zu Hause aus. Am Unfalltag fuhr sie ihre Tochter mit dem Fahrrad in die Kita. Auf dem Nachhauseweg stürzte sie bei Glatteis brach sich das rechte Ellenbogengelenk. Die Krankenkasse wollte die Krankenbehandlungskosten von der Berufsgenossenschaft der Arbeitnehmerin erstattet bekommen, da ein Wegeunfall vorliege.


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Themen: Unfall auf dem Weg zur Kita ist nicht unfallversichert - Technische Regel zu quartzhaltigem Staub geändert - Neue DGUV-Branchenregeln veröffentlicht.