Gefährlicher Schweißrauch
Das Schweißen und verwandte Verfahren sind Schlüsseltechnologien in der industriellen und handwerklichen Metallverarbeitung. Die Arbeitsplätze in der Schweißtechnik zeichnen sich aber auch durch ihr hohes Gefährdungspotenzial aus. Die Beschäftigten sind dort gleich mehreren Unfallgefahren und Gesundheitsbelastungen ausgesetzt. Die wichtigsten sind:
- Gefahrstoffe (zum Beispiel Schweißrauchentwicklung)
- Brände und Explosionen (zum Beispiel Schweißarbeiten an einem nicht restlos entleerten Behälter mit entzündlichen Stoffen)
- Elektronische Gefährdungen (zum Beispiel durch Berührung der Elektroden bei Elektro-Schweißgeräten)
- Mechanische Gefährdungen (zum Beispiel Stichverletzungen beim Schutzgasschweißen mit Drahtelektroden durch unbeabsichtigtes Einschalten des Drahtvorschubs)
- Optische Strahlung (beim Lichtbogenschweißen entsteht kurz- und langwellige Strahlung, die zu Hautverbrennungen, Bindehautentzündungen der Augen sowie zur Trübung der Augenlinse führen kann)
- Lärm (bestimmte Verfahren wie beispielsweise das Plasmaschweißen können einen Pegel von mehr als 85 dB(A) erzeugen, sodass ohne entsprechenden Schutz Gehörschäden zu erwarten sind)
Die nebenstehende Checkliste nimmt die beim Schweißen auftretenden Gefahrstoffe in den Blick.
Die Checkliste ist nach dem STOP-Prinzip aufgebaut (STOP: Substitution –Technik – Organisation – Personal) und spiegelt den Aufbau der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 528 und damit der wichtigsten Norm für diesen Bereich wider. Auch die DGUV Information 209-016 betont die STOP-Reihenfolge der Schutzmaßnahmen beim Schweißen: „Darüber hinaus darf der Einsatz von Atemschutzgeräten nur dann erfolgen, wenn alle technischen und organisatorischen Mittel erschöpft sind.“
Rechtstexte & Informationen
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