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Arbeitsweg beginnt erst vor der Haustür
Urteil: Treppensturz bei Rufbereitschaft

Foto: winterimages – stock.adobe.com
Wer im Bereitschaftsdienst zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden.
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