Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen

Der Arbeitgeber ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder bei der Arbeit Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Trifft dies zu, so müssen alle Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter bestimmten Gesichtspunkten beurteilt werden.

Informieren Sie sich in diesem Schwerpunkt über die Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung für kennzeichnungspflichtige und nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe, über allgemeine und zusätzliche Schutzmaßnahmen sowie über weiterführende Medien und Informationen.

Geben Sie zum Herunterladen des Schwerpunkts „Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen“ Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie diese mit dem Download-Button.
Bekommen Sie bereits den kostenfreien Newsletter „Prävention Aktuell“, dann wird der Download sofort gestartet. Ohne Abonnement werden Sie zur Newsletter-Anmeldung weitergeleitet.
Mit der Anmeldebestätigung zum kostenfreien Newsletter „Prävention Aktuell“ erhalten Sie den direkten Download-Link.

Ein Artikel von
Redaktion Prävention aktuell

10. Januar 2023

Kategorie

PA+