Gesunde Bildschirmarbeit

Neue Arbeitsstättenregel ASR A6

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zur Bildschirmarbeit. Sie konkretisiert Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die lediglich allgemeine Schutzzielbestimmungen darstellen.

Text: Dipl.-Ing. Andreas Kaulen, AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH

AUF DEN PUNKT

  • Auch für das Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden
  • Intensive Bildschirmarbeit kann zu gesundheitlichen Belastungen führen
  • Die Arbeit an Bildschirmgeräten soll regelmäßig durch andere, nicht bildschirmbezogene Tätigkeiten unterbrochen werden

Mit der zunehmenden Digitalisierung hat sich die Arbeitswelt verändert. Insbesondere die Arbeit am Bildschirm ist mittlerweile Norm und prägt heute den Alltag in zahlreichen Branchen. Dies betrifft nicht nur klassische Büroarbeitsplätze, sondern zunehmend auch Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, die Telearbeitsplätze (umgangssprachlich Homeoffice).

Dabei können auch gesundheitliche Belastungen durch die intensive Bildschirmarbeit entstehen. Um diesen entgegenzuwirken, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 1. Juli 2024 die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 verabschiedet. Sie konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und greift dabei in weiten Teilen auf die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ und 215-450 „Softwareergonomie“ zurück.

Ein zentraler Punkt: Die ASR A6 legt fest, dass die Tätigkeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere, nicht bildschirmbezogene Tätigkeiten unterbrochen werden soll. In der Praxis haben sich Erholungszeiten von etwa fünf Minuten pro Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit bewährt. Diese Unterbrechungen sind notwendig, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und das Wohlbefinden zu fördern. Dabei gilt: Diese Erholungszeiten sollten nicht vor anderen Bildschirmgeräten wie beispielsweise Handys verbracht werden.

Besondere Herausforderungen: Die ASR A6 und das Homeoffice

Illustration: Icons-Studio – stock.adobe.com

Die ASR A6 ist nicht nur für klassische Büroarbeitsplätze von Bedeutung, sondern gilt auch für die Telearbeit, bei der Beschäftigte ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen. Gerade im Homeoffice sind die Belastungen durch Bildschirmarbeit oft höher, da die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit zunehmend verschwimmt.
Die ergonomischen Bedingungen weichen teilweise von den Büroarbeitsplätzen im Betrieb ab und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neigen dazu, länger und ohne ausreichende Pausen zu arbeiten. Die Regelung soll sicherstellen, dass auch im Homeoffice regelmäßige Unterbrechungen der Bildschirmtätigkeit eingehalten werden, um gesundheitlichen Problemen wie Augenbeschwerden, Kopfschmerzen und muskulären Verspannungen vorzubeugen.

Die ASR A6 schafft hier einen klaren Rahmen, der die Risiken der Bildschirmarbeit mindert. Sie adressiert die Herausforderungen, indem sie klare Vorschriften für regelmäßige Erholungszeiten setzt. Günstig ist, wenn in den Erholungszeiten Bewegungsübungen durchgeführt werden können. Somit helfen diese Unterbrechungen nicht nur dabei, körperliche Beschwerden zu vermeiden, sondern auch die geistige Leistungsfähigkeit zu erhalten und Burn-out vorzubeugen.

Genauso bringt die Einhaltung der ASR A6 zahlreiche Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit sich. Durch die Förderung einer gesundheitsfördernden Arbeitsweise können sie die Produktivität ihrer Beschäftigten langfristig steigern und krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren. Gesunde und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Unternehmen. Eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation führt zu einer insgesamt besseren Arbeitsatmosphäre. Darüber hi­naus sichern sich Betriebe, die aktiv in den Gesundheitsschutz investieren, nicht nur eine höhere Effizienz, sondern positionieren sich auch als attraktive Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt.

Umsetzung und Vorteile in der Praxis

Die praktische Umsetzung der ASR A6 stellt Unternehmen vor die Herausforderung, ihre Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebungen entsprechend anzupassen. Dies betrifft sowohl die klassischen Büroarbeitsplätze als auch die Telearbeitsplätze. Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind und die vorgeschriebenen Unterbrechungen der Bildschirmarbeit auch tatsächlich eingehalten werden.

Dies kann durch organisatorische Maßnahmen wie die Einführung digitaler Bewegungs-Erinnerungen oder Schulungen zur gesunden Bildschirmarbeit unterstützt werden. Auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes selbst spielt eine wichtige Rolle. Ergonomische Möbel, angemessene Beleuchtung und die Möglichkeit, den Arbeitsplatz individuell anzupassen, sind wichtige Faktoren, die die Gesundheit der Beschäftigten fördern.

Wichtig ist: Für Bildschirmarbeitsplätze muss wie für jeden anderen Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dies gilt auch für das Arbeiten von zu Hause. Hier schafft die ASR A6 nun Sicherheit, wie diese Gefährdungsbeurteilung erstellt werden sollte: Sowohl die Begehung durch eine Sicherheitsfachkraft als auch die Erfassung der Gegebenheiten durch eine genaue Abfrage, beispielsweise durch eine Checkliste und Fotos, erfüllen die Anforderungen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet die ASR A6 eine spürbare Reduzierung des Risikos arbeitsbedingter Erkrankungen. Für Betriebe ergibt sich aus der Umsetzung der Regelung eine höhere Produktivität und weniger krankheitsbedingte Ausfälle, was letztlich auch den Unternehmenserfolg steigert. Die neue Arbeitsstättenregel ASR A6 ist somit ein wichtiger Schritt in Richtung einer gesundheitsfördernden Arbeitsgestaltung. Sie trägt dazu bei, eine nachhaltige Arbeitsweise zu fördern – sowohl im Büro als auch im Homeoffice.

DER AUTOR

Diplom-Ingenieur Andreas Kaulen ist Arbeitssicherheitsexperte bei der AMD TÜV Arbeitsmedizinische Dienste GmbH, einem Tochterunternehmen des TÜV Rheinland. Unternehmen und Beschäftigte, die sich umfassend rund um die Arbeitssicherheit informieren möchten oder Unterstützung bei der Umsetzung der ASR A6 benötigen, werden dort fündig: www.tuv.com/arbeitssicherheit