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Knackt’s im Helm?
Prüfungen erhöhen die Arbeitssicherheit
Die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von persönlicher Schutzausrüstung hängen maßgeblich von ihrer richtigen Pflege und regelmäßigen Überprüfung ab. Schutzhelme unterliegen dabei einer begrenzten Gebrauchsdauer, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.
Text: Holger Toth (Redaktion)
AUF DEN PUNKT
- Die Gebrauchsdauer eines Schutzhelms hängt vom Material und von äußeren Einflüssen ab
- Sichttest und Knacktest dienen der Prüfung
- Beschäftigte sollten darin geschult sein, ihre Helme selbst auf Mängel zu prüfen
Wie bei jeder persönlichen Schutzausrüstung (PSA) liegt auch bei Schutzhelmen und Anstoßkappen die Verantwortung für den sicheren und einwandfreien Zustand in erster Linie beim Arbeitgeber. Er ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Helme regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies schließt sowohl eine visuelle Kontrolle auf Beschädigungen als auch eine Überprüfung der inneren Struktur des Helms ein. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber den Austausch des Helms veranlassen, sobald die vom Hersteller vorgegebene Gebrauchsdauer abgelaufen ist oder der Helm sichtbare Mängel aufweist. Sollte der Helm durch einen starken Stoß oder Schlag beeinträchtigt worden sein, ist ein sofortiger Austausch erforderlich, selbst wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind.
Diese Verantwortung kann der Arbeitgeber an geschulte Personen im Betrieb oder an externe Dienstleister übertragen. Diese Personen müssen jedoch über ausreichendes Fachwissen verfügen, um die Schutzhelme sachkundig zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Austausch oder zur Wartung zu ergreifen.
Thermoplastische versus duroplastische Kunststoffe
Die Gebrauchsdauer eines Schutzhelms hängt in erster Linie von seinem Material ab. Grundsätzlich werden zwei Hauptmaterialien unterschieden:
- Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen – zum Beispiel Polyethylen oder Polycarbonat – haben eine maximale Gebrauchsdauer von vier Jahren ab Herstellungsdatum. Diese Helme sind anfällig für Umwelteinflüsse, insbesondere UV-Strahlung, die das Material spröde und brüchig machen kann. Deshalb sollten thermoplastische Helme in regelmäßigen Abständen auf solche Anzeichen von Materialermüdung hin überprüft werden.
- Schutzhelme aus duroplastischen Kunststoffen – zum Beispiel glasfaserverstärkte Kunststoffe – sind widerstandsfähiger gegen solche Umwelteinflüsse und haben eine längere Gebrauchsdauer, die in der Regel bis zu acht Jahre betragen kann. Nachteil: Diese Helme sind in der Regel schwerer und teurer als thermoplastische Helme. Außerdem können auch duroplastische Helme durch mechanische Einflüsse wie Stöße oder Schläge beschädigt werden. In solchen Fällen ist ein sofortiger Austausch erforderlich, um die Sicherheit der Träger zu gewährleisten.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betonen, dass die Gebrauchsdauer eines Helms auch verkürzt werden kann, wenn der Helm intensiven Belastungen oder extremen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist. Daher sollte die Gebrauchsdauer nicht als starre Regel verstanden werden, sondern als Richtwert, der im Rahmen regelmäßiger Prüfungen und Inspektionen immer wieder neu bewertet werden muss.
Prüfmethoden für Schutzhelme
Eine regelmäßige Überprüfung der Schutzhelme ist unerlässlich, um ihre Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dabei kommen zwei wesentliche Prüfmethoden zum Einsatz:
- Der Sichttest ist die einfachste und grundlegendste Methode, um den Zustand eines Schutzhelms zu beurteilen. Hierbei wird der Helm auf Risse, Verformungen, Verfärbungen oder andere sichtbare Schäden hin untersucht, die auf eine Materialermüdung oder Beschädigung hinweisen könnten. Wichtig ist dabei auch die Überprüfung der Innenausstattung des Helms, insbesondere des Gurtsystems, das für den festen Sitz des Helms sorgt.
- Der Knacktest dient dazu, die Versprödung des Materials zu überprüfen, und wird hauptsächlich bei Helmen aus thermoplastischen Kunststoffen angewandt. Hierbei wird die Helmschale leicht mit den Händen zusammengedrückt, und der Träger lauscht, ob dabei Knister- oder Knackgeräusche zu hören sind. Diese Geräusche deuten auf eine Versprödung des Materials hin, die den Helm unbrauchbar macht.
Diese Prüfmethoden müssen den Mitarbeitern regelmäßig in Schulungen und Unterweisungen vermittelt werden, damit sie eigenständig in der Lage sind, ihre Schutzhelme auf Mängel zu überprüfen. Es ist auch wichtig, dass die Beschäftigten sich der Bedeutung dieser Prüfungen bewusst sind, denn auch sie tragen eine Mitverantwortung für ihre eigene Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber sind dazu angehalten, diese Prüfungen regelmäßig zu dokumentieren und festzuhalten, wann ein Helm überprüft oder ausgetauscht wurde.
Hygiene und Mehrfachnutzung
Schutzhelme sind wie jede PSA grundsätzlich nur für den Gebrauch durch eine Person vorgesehen. Dabei geht es unter anderem darum, hygienische Probleme durch Schweiß, Schmutz und Bakterien zu vermeiden. Sollte es dennoch erforderlich sein, einen Helm von mehreren Personen nutzen zu lassen, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Helm zwischen den Nutzungen gründlich gereinigt und desinfiziert wird. Hierfür gibt es spezielle Reinigungsmittel, die sowohl das Material des Helms schonen als auch eine effektive Desinfektion gewährleisten.
Mehr Infos:
- DGUV Regel 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“: www.dguv.de
- Tipps zur Auswahl des richtigen Kopfschutzes von der BG BAU: www.bgbau.de