Sicher und gesund im Homeoffice

Viele Beschäftigte müssen aktuell im Homeoffice arbeiten, obwohl sie dort keine geeigneten Arbeitsplätze haben. Doch mit diesen Tipps bleibt die Gesundheit auch im Homeoffice nicht auf der Strecke.

Der COVID-19-Virus legt immer weiter das öffentliche Leben lahm. Viele Firmen haben deshalb ihre Beschäftigten – sofern möglich – ins Homeoffice geschickt oder werden dies die nächsten Tage tun. Doch nicht jeder Beschäftigte verfügt über einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz. Gibt es ein Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl, ist dies der beste Platz zum Arbeiten. Doch selbst wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist, sondern der Küchentisch als Arbeitsplatz herhalten muss, kann das Homeoffice sicher und gesund gestaltet werden. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.

  • Stellen Sie das Gerät so auf, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50 bis 70 cm betragen.
  • Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für das Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen.
  • Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt.
  • Öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

HINTERGRUND MOBILES ARBEITEN

Wird für einen beschränkten Zeitraum Homeoffice empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Homeoffice, der Telearbeit. Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von Zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.

Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind. Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Homeoffice zu arbeiten, handelt es sich also – in der Regel – nicht um Telearbeit im Sinne der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit. Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht.

In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.

Ein Artikel von
Redaktion Prävention aktuell

17. März 2020

Kategorie

Wissen