So klappt die Arbeit im Homeoffice

Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die Möglichkeit bieten müssen, im Homeoffice zu arbeiten, sofern dies möglich ist. Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, sieht diese Verordnung Schutzmaßnahmen vor, die Unternehmen zum Schutz ihrer Mitarbeiter ergreifen müssen. Demnach müssen Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen einen gleichwertigen Schutz für die Beschäftigten sicherstellen, die nicht im Homeoffice arbeiten können. Betriebsbedingte Zusammenkünfte mit mehreren Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Arbeiten mehr als zehn Beschäftigte in einem Betrieb, sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, damit zeitversetzt gearbeitet werden kann. Außerdem müssen Unternehmen ihren Beschäftigten in ausreichender Zahl medizinische Gesichts- oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn die bestehenden Schutzanforderungen oder Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.

Arbeitsschutz gilt auch im Homeoffice

Für die Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten können, gelten dieselben Regeln wie bisher.

  • Der Computer-Bildschirm sollte so aufgestellt werden, dass sich darin möglichst keine Fenster oder Lichtquellen spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Das Tageslicht sollte am besten von der Seite kommen.
  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50 bis 70 cm betragen.
  • Wird mit einem Notebook gearbeitet, sollte an dieses eine separate Tastatur, eine Maus sowie ein Bildschirm angeschlossen werden, da dies eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglicht.
  • Beschäftigte im Homeoffice sollten versuchen, entspannt von oben herab auf den Bildschirm zu schauen, als würden sie ein Buch lesen.
  • Die Sitzhaltung sollte regelmäßig verändert und Bewegungspausen sollten eingebaut werden, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Checkliste veröffentlicht, die Unternehmen bei der Umstellung auf das Homeoffice wichtige Hilfestellungen liefert.

Psychische Belastungen im Homeoffice

Doch damit ist es nicht getan. Vor allem im Homeoffice kommt es auf die innerbetriebliche Kommunikation an, da das soziale Miteinander schwieriger am Leben zu halten ist. Deshalb sollten Arbeitgeber nicht nur im Blick haben, dass die Beschäftigten im Homeoffice eine arbeitsfähige, ergonomische und datenschutzkompatible Ausstattung haben, sondern auch deren Psyche berücksichtigen. Denn zu den ohnehin vorhandenen psychischen Belastungen durch die Einschränkungen, Ungewissheiten und Sorgen, die von der Pandemie ausgehen, kommen durch die veränderte Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation weitere psychische Belastungen hinzu.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat deshalb ihr Online-Tool zur Ermittlung psychischer Belastung um die Themen Corona und Homeoffice ergänzt. „Wir wollen damit Betriebe in die Lage versetzen, diese Belastung zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung zu entwickeln“, erläutert Isabell Kuczynski, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM.

Insgesamt werden sieben Themen mit Corona-Bezug angesprochen, zum Beispiel, ob die Befragten durch Corona zu wenig Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen haben. Acht Aussagen gehen auf die Situation im Homeoffice ein. So bewerten die Befragten etwa, ob Ziele und Erwartungen an ihre Arbeit im Homeoffice geklärt sind.

Versicherungsschutz im Homeoffice

Isabell Kuczynski weist darauf hin, dass es entscheidend sei, aus den Erkenntnissen der Befragung auch tatsächlich konkrete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. „Dazu bieten wir unseren Mitgliedsbetrieben“, so die Arbeitspsychologin, „zahlreiche Werkzeuge und persönliche Beratung an“.

Dass die Arbeit im Homeoffice auch rechtliche Komponenten hat, darauf weist der Rechtsanwalt Markus Mingers im Interview mit PRÄVENTION AKTUELL hin. Welche Regelungen es zum Versicherungsschutz gibt, können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen:

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Ein Artikel von
Falk Sinß

25. Januar 2021

Kategorie

Wissen