Sonnencreme auf dem Prüfstand

Sonnencreme ist nicht gleich Sonnencreme – insbesondere im beruflichen Einsatz. Deshalb entwickelt das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) ein Verfahren, um Sonnenschutzmittel zu testen und zu zertifizieren.

Text: Holger Schmidt (Redaktion)

Wer an den letzten Badeurlaub zurückdenkt, wird die Erfahrung vermutlich gemacht haben: Direkt nach dem Eincremen klebt das Sonnenschutzmittel noch an den Händen. Mit glitschigen Fingern dann eine Flasche Mineralwasser aufzudrehen, ist nicht ganz leicht. Im Urlaub ist das aber allenfalls etwas nervig. Bei der Arbeit kann das gefährlich werden. Wer mit frisch eingecremten Händen den Hammer schwingt, verliert schnell die Kontrolle über sein Arbeitsgerät. Wer eine Leiter hochklettern will, rutscht leicht ab. Das kann im schlimmsten Fall zu Verletzungen führen – von sich selbst oder von anderen.

Als „Griffigkeit“ bezeichnet das IFA dieses Kriterium. Es gehört zu den sogenannten „sekundären Leistungsparametern“, die ein dermatologisches Institut aus Osnabrück im Rahmen eines Forschungsprojekts erarbeitet hat. Zu den primären Leistungsparametern eines Sonnenschutzmittels, die für eine EU-weite Zulassung des Produkts erfüllt sein müssen, zählen beispielsweise die Schutzwirkung des Präparats gegen UV-Strahlung sowie die Wasserresistenz.

Hände, Augen und Haut im Fokus

Neben der Griffigkeit gibt es für die Arbeitssicherheit weitere, besonders wichtige sekundäre Kriterien. Zum einen die Augenverträglichkeit. Gerät das Präparat beim Schwitzen in die Augen, kann es schnell gefährlich werden, wenn die Augen gereizt werden und die Sicht somit beeinflusst wird. Zum anderen die Absorptionszeit. Wie lange dauert es, bis das Präparat eingezogen ist? Hinterlässt es einen Film auf der Haut, können Staub und Schmutz an den Händen und im Gesicht kleben bleiben – und durch Schwitzen in die Augen gelangen.

Das IFA entwickelt derzeit aus diesen Kriterien ein objektives Bewertungsverfahren und will es in einen Prüfgrundsatz überführen. Damit sollen Hersteller zukünftig ihre Sonnenschutzpräparate über das System „DGUV Test“ prüfen und zertifizieren lassen können. Im Moment befindet sich das Projekt in der Pilotphase. An Probanden soll getestet werden, wie gut die erarbeiteten Prüfparameter funktionieren.

UV-Index gibt Aufschluss

Sonnencremes sind nachgelagert zu anderen UV-Schutzmaßnahmen anzuwenden. Ob und welcher Schutz notwendig ist, verrät der UV-Index (UVI). Man unterscheidet die Stufen niedrig (UVI 1–2), mittel (UVI 3–5), hoch (UVI 6–7), sehr hoch (UVI 8–10) und extrem (UVI 11 und mehr).

In Deutschland werden im Sommer in der Regel Werte bis Stufe 8 erreicht. Schon ab einem UV-Index von 3 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Schutzmaßnahmen: Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille tragen, unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Lichtschutzfaktor eincremen sowie während der Mittagszeit Schatten aufsuchen. Ab UVI 8 sind diese Maßnahmen dringend geboten, zusätzlich sollten die Arbeiten in den Schatten verlegt und mittags Aktivitäten im Freien vermieden werden.

Internettipps

Der UV-Index beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): https://kurzelinks.de/vr6n
Mehr zum Projekt „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Sonnenschutzmitteln zur beruflichen Anwendung“: https://kurzelinks.de/ib9c
Die „Studie zum Anforderungsprofil beruflich eingesetzter Sonnenschutzpräparate“ im DGUV Forum: https://kurzelinks.de/ftdw