Atemschutz-Regelwerk – Aus eins wird drei
Das aktuelle Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verwendung von Atemschutzgeräten besteht seit 2020/21 aus den drei Schriften DGUV Regel 112-190, DGUV Information 212-190 und DGUV Grundsatz 312-190. Sie ersetzen gemeinsam die bisherige BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“.