Atemschutz-Regelwerk – Aus eins wird drei

Alles, was Recht ist

Das aktuelle Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verwendung von Atemschutzgeräten besteht seit 2020/21 aus den drei Schriften DGUV Regel 112-190, DGUV Information 212-190 und DGUV Grundsatz 312-190. Sie ersetzen gemeinsam die bisherige BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“.


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Das aktuelle Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Verwendung von Atemschutzgeräten besteht seit 2020/21 aus den drei Schriften DGUV Regel 112-190, DGUV Information 212-190 und DGUV Grundsatz 312-190. Sie ersetzen gemeinsam die bisherige BGR/GUV-R 190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“.