UV-Strahlung

Die dunkle Seite der Sonne

Viele Beschäftigte arbeiten im Freien. Seien es Bauarbeiter, Gärtner oder Landwirte, sie alle sind der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Ohne Schutzmaßnahmen können dadurch akute und chronische Schäden an Haut und Augen entstehen, unter anderem auch Hautkrebs.

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Text: Franz Roiderer (Redaktion)

AUF DEN PUNKT

  • Hautkrebs ist aktuell die zweithäufigste Berufskrankheit (BK)
  • 3.073 anerkannte Fälle im Jahr 2022
  • Hautkrebs tritt in verschiedenen Varianten auf, nur eine davon wird als BK anerkannt

Mittlerweile gilt es als wissenschaftlich erwiesen, dass bestimmte Formen von Hautkrebs durch langjährige Sonneneinstrahlung auch während der Arbeitszeit verursacht werden können. Die Bundesregierung hat daher mit Wirkung vom 1. Januar 2015 einige Hautkrebsarten als neue Berufskrankheit (BK) mit der Nummer 5103 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Im Jahr 2022 beispielsweise sind 3.073 Hautkrebsfälle von den Berufsgenossenschaften anerkannt worden. Hautkrebs ist die zweithäufigste Berufskrankheit, die anerkannt wird. Nur bei Lärmschwerhörigkeit ist die Zahl der Anerkennungen noch höher. Der Abstand ist allerdings sehr gering, beispielsweise 2020 waren es gerade einmal vier Fälle mehr. Auch unabhängig von Arbeitszusammenhängen ist Hautkrebs auf dem Vormarsch. Die Zahl der Hautkrebsbehandlungen in Deutschland hat in den vergangenen 20 Jahren stetig zugenommen. Im Jahr 2020 wurden laut der deutschen Statistikbehörde 81 Prozent mehr Menschen mit Hautkrebs im Krankenhaus stationär behandelt als im Jahr 2000.

Bei auffälligen Hautveränderungen sollte man daher immer einen Arzt aufzusuchen. Wird dann eine Hautkrebserkrankung im Sinne der BK 5103 diagnostiziert und besteht der Verdacht, dass diese arbeitsbedingt verursacht ist, meldet der Arzt die Erkrankung mit einer Berufskrankheiten­anzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Ist eine Anerkennung als Berufskrankheit möglich, werden alle weiteren Leistungen durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernommen und koordiniert.

Die Frage, ab wann ein Hautkrebs durch die Arbeit verursacht wird, ist nicht einfach zu beantworten. Für die praktische Anwendung der wissenschaftlichen Begründung durch die Unfallversicherungsträger hat die DGUV eine umfangreiche Arbeitshilfe „Hautkrebs durch UV-Strahlung“ entwickelt. Unterstützend tätig dabei waren die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) sowie Forschungsinstitute.

Die bekannteste Form von Hautkrebs dürfte das maligne Melanom sein, auch schwarzer Hautkrebs genannt, obwohl andere Formen häufiger auftreten. Schwarzer Hautkrebs ist ein hochgradig bösartiger Tumor der Pigmentzellen (Melanozyten). Er neigt dazu, schon im frühen Stadium Metastasen über Lymph- und Blutbahnen zu streuen, und ist die am häufigsten tödlich verlaufende Hautkrankheit mit weltweit stark steigender Anzahl an Neuerkrankungen.

Im Jahr 2018 erkrankten in Deutschland rund 22.890 Personen am malignen Melanom, darunter etwa gleich viele Frauen wie Männer. Das mittlere Erkrankungsalter der Frauen ist mit 62 Jahren vergleichsweise niedrig. Männer erkranken im Durchschnitt mit 68 Jahren. Die Erkrankungsraten von Frauen und Männern sind um das Jahr 2008 sprunghaft angestiegen. Dies ist wahrscheinlich Folge des im Juli 2008 in Deutschland eingeführten Hautkrebsscreenings.

Risikofaktoren: Sonnenbelastung und Leberflecken

Ein wichtiger Risikofaktor für ein malignes Melanom ist laut dem Zen­trum für Krebsregisterdaten (ZfKD) die ultraviolette UV-Strahlung, vor allem die wiederkehrende intensive Sonnenbelastung. Dies gilt sowohl für die natürliche Strahlung durch die Sonne als auch für künstliche UV-Strahlung zum Beispiel im Solarium. Sonnenbrände in jedem Alter erhöhen das Risiko. Ein weiterer Risikofaktor sind die angeborenen Pigmentmale („Leberflecken“).

Die häufigste Hautkrebsvariante ist das Basalzellkarzinom (heller Hautkrebs). Sie sind die mit Abstand häufigsten bösartigen Tumoren in Mitteleuropa. Im Jahr 2016 erkrankten in Deutschland rund 230.000 Personen erstmalig an hellem Hautkrebs, für das Jahr 2020 rechnet das Robert Koch-Institut (RKI) mit 265.000 neuen Erkrankungsfällen. Die Sterberate ist anders als bei schwarzem Hautkrebs und vielen anderen Krebsarten bei diesem Hautkrebs gering, im Jahr 2017 starben rund 930 Menschen daran.

Raue Stellen an lichtbelasteter Haut als Vorstufe

Die dritte Variante ist das Plattenepithelkarzinom (ebenfalls ein heller Hautkrebs) Es handelt sich auch hier um einen bösartigen Tumor, der örtlich zerstörend wächst, aber nur selten Tochtergeschwülste (Metastasen) ausbildet. Das Plattenepithelkarzinom ist nach dem Basalzellkarzinom der zweithäufigste Hauttumor. Der wichtigste Grund für ein Auftreten ist chronische UV-Belastung über Jahre hinweg, insbesondere bei sonnenlichtempfindlichen Personen. Vorstufen sind die sogenannten aktinischen Keratosen. Dies sind raue Stellen, die vermehrt an lichtbelasteter Haut, vor allem an Kopfhaut und im Gesicht, entstehen.

Untersuchungen zeigen, dass wahrscheinlich bei rund fünf Prozent aller aktinischen Keratosen eine Umwandlung in Plattenepithelkarzinome stattfindet. Bei immungeschwächten Patienten ist das Risiko deutlich höher. Das Durchschnittsalter liegt derzeit bei 70 Jahren. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Eine Metastasierung entwickelt sich fast immer örtlich auf dem Lymphweg, ist insgesamt aber selten und wird vor allem bei großen Tumoren beobachtet.

Nicht jeder Hautkrebs wird als Berufskrankheit anerkannt

Nur diese dritte Variante, das Plattenepithelkarzinom, kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Für die beiden anderen Varianten, Basalzellkarzinome und Melanome, gibt es laut DGUV aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht zum heutigen Zeitpunkt keine ausreichenden Erkenntnisse zu der Frage, ob sie durch arbeitsbedingte UV-Strahlung verursacht sein können: „Folglich konnte von den Beratern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine Aufnahme in die Berufskrankheitenliste auch nicht empfohlen werden.“

Schutz vor Hautkrebs

Die zentrale Form der Prävention vor Erkrankungen der Haut ist ausreichender Schutz vor UV-Strahlung. Technisch-organisatorische Maßnahmen wie beispielsweise Arbeitszeitverlagerung können zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung überwachen und entsprechende Hautschutzmittel zur Verfügung stellen.