Alles, was Recht ist

ARBEITSSCHUTZ­KONTROLLGESETZ

Aufgrund von Corona-Ausbrüchen in fleischverarbeitenden Betrieben hat die Bundesregierung das Arbeitsschutzkontrollgesetz erlassen, das für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Fleischbranche sorgen soll.

Zum Jahresbeginn ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft getreten. Verschiedene Werkvertragsunternehmen und Firmen aus der Fleischwirtschaft hatten Eilanträge gegen die verschärften Vorschriften für die Fleischbranche gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Ende Dezember abgewiesen.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.


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Das sind die Themen: Corona-Leitlinie für den Arbeitsschutz, weitere Publikationen der gesetzlichen Unfallversicherung zum Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und mehr.