Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen
Der Arbeitgeber ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dazu gehört auch die Prüfung, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder bei der Arbeit Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können.