Gesundheitsförderung ist kein Freifahrtschein

Gerichtsurteil

Eine Massage auf Kosten des Arbeitgebers, während der Arbeitszeit und im Betrieb: Das klingt nach einer betrieblichen Maßnahme. Unfallversichert ist sie deshalb noch lange nicht, urteilt das Sozialgericht München.


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Eine Massage auf Kosten des Arbeitgebers, während der Arbeitszeit und im Betrieb: Das klingt nach einer betrieblichen Maßnahme. Unfallversichert ist sie deshalb noch lange nicht, urteilt das Sozialgericht München.