Rechtsprechung und Urteile

BEWERBERIN BEI BETRIEBSBESICHTIGUNG
UNFALLVERSICHERT

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der Zweite Senat des Bundessozialgerichts entschieden.


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Themen sind: Unfallversicherung bei Betriebsbesichtigung, Überstundenvergütung