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Homeoffice bleibt eine Option

Die aktuellen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung endeten mit Ablauf des 19. März, bis zum 25. Mai 2022 soll jedoch eine angepasste Verordnung gelten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bewährte Arbeitsschutzmaßnahmen wie Homeoffice und Testangebote weiterhin bestehen bleiben. Sie werden jedoch nicht mehr in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben. Anders als bisher sollen die Betriebe nun selbst festlegen können, welche Maßnahmen zur Anwendung kommen sollen – abhängig vom örtlichen Infektionsgeschehen und den tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren. Seit dem 20. März müssen die Unternehmen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung die Umsetzung der AHA+L-Regel, die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte und Angebote für betriebliche Testungen prüfen. https://kurzelinks.de/ze65


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