Gesetzliche Vorgaben zur Sicherheitskennzeichnung


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Im März 2019 hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) einen aktualisierten Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) veröffentlicht. Ein erster Blick auf die verschiedenen Tatbestände und die entsprechenden Bußgeldsätze für Verstöße zeigt: Sicherheitsmängel werden jetzt noch stärker geahndet und ziehen hohe Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro nach sich.