Rette deine Haut

Was die Haut belastet und wie sie geschützt werden kann

Die UV-Strahlung der Sonne ist eines der größten Gesundheitsrisiken in der Arbeitswelt. Bereits im Frühjahr besteht die Gefahr von Langzeitschäden an der Haut. Zeit für einen Blick auf das größte Organ des Menschen.

Wussten Sie, dass die Haut eines Erwachsenen bis zu zehn Kilogramm wiegt und rund zwei Quadratmeter Fläche hat? Viel Platz für Gefahren, die in verschiedenen Berufen ganz unterschiedlich lauern. Neben Allergien und Giften schädigen UV-A- und UV-B-Strahlen die Haut der im Freien Beschäftigten. Hautkrebs kann die Folge sein.

Berufskrankheit 5103: Hautkrebs

Die ultraviolette Strahlung (UV) der Sonne zerstört Hautzellen schnell und irreparabel. Lange vor einem Sonnenbrand und bevor eine optische Reaktion der Oberhaut sichtbar wird, greift die Strahlung die Haut an. Jeder Mensch verfügt über einen gewissen Eigenschutz, doch jede Überschreitung wird auf einem lebenslangen „UV-Konto“ gespeichert. Ist der Speicher in Leder- und Unterhaut voll, sind frühzeitige Hautalterung und Hautkrebs die Folgen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Berufskrankheit Hautkrebs mit der Nummer BK 5103 anerkannt. Darunter fallen Melanome und bösartige Neubildungen der Haut sowie weitere Hautkrankheiten. Das bedeutet, dass die Unfallversicherungen der Berufsgenossenschaften bei entsprechenden Diagnosen für die Behandlung einspringen, wenn die Krankheit aufgrund einer langjährigen Berufstätigkeit unter natürlicher UV-Strahlung eintritt.

Explizit definiert die DGUV als Risikogruppen Bauarbeiter, Beschäftigte in der Landwirtschaft oder dem Gartenbau, Dachdecker und berufliche Tätigkeiten, die mit Auslandsaufenthalten in Ländern mit hoher UV-Exposition stattgefunden haben. Hautkrebskliniken berichten darüber hinaus von zunehmenden Fällen bei Sportlehrern, Landvermessern, Piloten und Fernkraftfahrern.

Sonnenschutz ist (gesetzliche) Pflicht

Für den Arbeitsschutz bedeutet dies nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den „Grundsätzen der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) die Verpflichtung, alle im Freien Beschäftigten vor der UV-Strahlung zu schützen. Konkret muss der Arbeitgeber folgende Verpflichtungen beachten:

  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Festlegung, Anwendung und Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Hinweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Damit ist auch klar, dass jeder Arbeitnehmer das Recht auf persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen die UV-Strahlung besitzt und diese bei seinem Arbeitgeber anfordern darf.

„Prävention ­aktuell“-Tipp

Mietwäsche-Anbieter garantieren die tägliche Präsenz der Kleidung und auf UV-Schutz spezialisierte Hersteller beraten rechtlich sauber, sind dauerhaft lieferfähig und kennen mögliche Förderungen.

Sonnencreme oder UV-Kleidung?

Der UV-Schutz ist prinzipiell einfach umzusetzen. Dennoch beobachten wir nach wie vor ungeschützte Arbeiter auf Baustellen, Landschaftsgärtner im Grünen oder Betriebshof-Angestellte im Freien.

Dabei ist bei langen Aufenthalten in der Sonne bereits ein UV-Index von 3, der schon zu Beginn des Frühjahrs gemessen wird, gesundheitsgefährdend. Ab einem UV-Index von 5 bewertet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Gefährdung als hoch. Im Hochsommer werden in Deutschland UV-Werte über 10 gemessen. Deshalb sollten folgende Schutzmaßnahmen bereitgestellt werden:

  • Vermeidung durch zeitliche Verlegung (z. B. in die Abend- und Nachtstunden)
  • Überschattung des Arbeitsplatzes (z. B. Zelte, Sonnenschirme)
  • zertifizierte Sonnenschutzkleidung
  • Sonnencreme

Sind die ersten beiden Maßnahmen nicht möglich, greifen viele Arbeitgeber nach der einfachsten Methode: Sonnencreme.
Dabei ist zu beachten, dass Sonnencreme den auf der Verpackung angegebenen Lichtschutzfaktor (LSF) nur erreicht, wenn zwei Milligramm pro Quadratzentimeter aufgetragen werden. Das sind allein für den Oberkörper rund drei gehäufte Esslöffel. Die Praxis sieht anders aus: weniger Mittel, geringere Wirkung. Zudem wird schmierende Creme als störend empfunden und die Wirkung lässt durch Schweiß und Reibung zusätzlich nach. Umweltfreundlich ist Sonnencreme mit ihren Plastikverpackungen ebenfalls nicht.

Dermatologen empfehlen aus diesen Gründen:
Sonnenschutzkleidung. Doch Kleidung ist nicht gleich Sonnenschutz. Ein herkömmliches T-Shirt aus Baumwolle hat einen UV-Schutzfaktor von gerade einmal 10, im nassen oder verschwitzten Zustand sogar erheblich weniger. Geeignete UV-Schutzkleidung muss deshalb zertifiziert sein. Die Europäische Union fordert die Norm EN-13758-2 für „sicheren UV-Schutz“. Zudem benötigt die UV-Kleidung die Normen EN 2016/425 und EN 13688 für PSA und nicht selten auch EN 20471 (hochsichtbare Warnkleidung), EN 61482-1-2 (Lichtbogenschutz), EN 1149 ­(Antistatik) sowie EN 11612 und EN 14116 für Hitze- und Flammschutz und EN 15767 für industrielle Waschbarkeit.

Anziehen, was gefällt

Ein wesentlicher Punkt wird weder durch Normen noch andere Vorschriften erfasst: die Trageakzeptanz. Wenn der Arbeitgeber die bereitgestellte UV-Schutzkleidung nicht anzieht, ist die Fürsorge wirkungslos. Führen Sie Testläufe bei den Beschäftigten im Freien durch. Wenn die Kleidung bequem und vorzeigbar ist und bei der Arbeit nicht behindert, wird sie auch getragen und schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer, die sich mit Loyalität für die Prävention bedanken.

Gesundheit für Mensch und Umwelt

Nachhaltigkeit ist in aller Munde, eine verlässliche Markttransparenz fällt aber schwer. Naturmaterialien erreichen die gewünschten UV-Schutzwerte selten und verbrauchen bei der Herstellung enorme Energie- und Wassermengen. Das beliebteste Mittel der Wahl sind deshalb Kunstfasern, die UV-Licht besser blocken und langlebigeren Schutz bieten. Auf diese Punkte kommt es bei umweltfreundlicher UV-Schutzkleidung an:

  • Made in Europe (für kurze Lieferwege und eine geringe CO2-Bilanz)
  • gefertigt aus recycelten Materialien (verarbeitet Abfall und spart Energie und Wasser)
  • faire Arbeitsbedingungen (für eine soziale Zukunft, auch in der Arbeitswelt)
  • nachhaltige Zertifizierungen helfen bei der Wahl (z. B. Oekotex, EcoLabel, EcoVadis, Blauer Engel und GRS)

Fazit

Jeder Beschäftigte im Freien muss sich heute vor UV-Strahlung schützen, um langfristig keinen Hautkrebs zu riskieren. Wer in der warmen Jahreszeit mehr als eine Stunde pro Tag unter der Sonne arbeitet, gehört dazu. Gute UV-Schutz-Shirts, die alle Normen erfüllen, kosten – je nach Ausstattung – zwischen 50 und 100 Euro und schützen mehrere Jahre.

DER AUTOR:

HP Mayer ist beim iQ UV für die Unternehmenskommunikation zuständig. Das Unternehmen mit Sitz in Walluf (Rheingau-Taunus-Kreis) ist spezialisiert auf die Herstellung von UV- und Hautschutzkleidung für verschiedene Bereiche, unter anderem für den Arbeitsschutz.
www.iq-uv.com

Text: HP Mayer