Alles, was Recht ist

CORONA-SCHUTZ RÜCKT
WIEDER IN DEN FOKUS

Auch im Arbeitsleben müssen erneut die bereits bekannten Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Corona-Infektionsgeschehen im Griff zu behalten. Dies sieht die neue
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor.

Die Neufassung der – am 28. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten – SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und wird mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten.

Die derzeit vorherrschende Omikron-Variante BA.5 bewirkte bereits während der Sommermonate – im Gegensatz zu den Infektionswellen der Vorjahre – ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die kühle Jahreszeit ist zu erwarten, dass die Infektionszahlen ansteigen.

Daher müssen im Arbeitsleben, wie in anderen Lebensbereichen auch, erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten. Es geht auch darum, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.


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Wir informieren Sie über die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, EnSikuMaV und EnSimiMaV, neue und geänderte DGUV Regeln und die überarbeitete DGUV Regel 114-016