Der Geldfluss

Betriebe zahlen Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung und diese gibt das Geld wieder aus. Wofür eigentlich?

Jeder Betrieb, auch wenn er nur einen einzigen Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten. Im Falle gewerblicher Betriebe sind die Berufsgenossenschaften dafür zuständig. Im Jahr 2018 betrug der Beitrag pro Vollzeitbeschäftigtem durchschnittlich 350 Euro. Das sogenannte Umlagesoll, also der gesamte Finanzbedarf der gewerblichen Berufsgenossenschaften, belief sich auf rund 11,5 Milliarden Euro. Die Mittel zur Finanzierung der Aufgaben der Unfallversicherungsträger werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht; die Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern die Haftung des Arbeitgebers. Durch diese sogenannte Haftungsablösung müssen Arbeitgeber keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Mit ihrer Beitragszahlung geben die Arbeitgeber die Haftung bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab und diese entschädigen den erlittenen KörperschadenRUND 5,7 MILLIARDEN EURO ZAHLTE DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG AN VERSICHERTE UND HINTERBLIEBENE AUS.


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Betriebe zahlen Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung und diese gibt das Geld wieder aus. Wofür eigentlich?