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„MINDESTBESICHTIGUNGS- QUOTE“ GREIFT NICHT

Mit der sogenannten „Mindestbesichtigungsquote“ soll der Arbeitsschutz in Deutschland besser kontrolliert werden. Die Bundesländer sind durch das im vergangenen Jahr erlassene Gesetz verpflichtet, die Betriebe häufiger zu überprüfen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2026 jährlich fünf Prozent der Unternehmen zu kontrollieren. Davon sind die Länder aber weit entfernt. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung liegt die Quote nur bei knapp über zwei Prozent. Umgerechnet bedeutet das, dass Betriebe nur alle 40 bis 50 Jahre Besuch von Arbeitsschutzkontrolleuren bekommen. Hauptgrund ist der Personalmangel in den Behörden. In einigen Bundesländern stehen laut den Recherchen kaum Fachkräfte zur Verfügung, zudem würden zu wenige oder gar keine neuen Kontrolleure ausgebildet.


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