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Rechtsprechung & Urteile
EXPLODIERENDE E-ZIGARETTE
IST KEIN ARBEITSUNFALL
Die Explosion eines E-Zigaretten-Akkus während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.
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