Meldungen

Alles unter einem Dach

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ein zentrales Informations- und Meldeportal rund um das Thema der nachgehenden Vorsorge eingerichtet: die Plattform „DGUV Vorsorge“. Denn sind Beschäftigte auf der Arbeit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausgesetzt, stehen Arbeitgeber in der Pflicht, ihnen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese Pflicht gilt auch über das Arbeitsverhältnis hinaus, da Erkrankungen häufig erst lange nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit auftreten. Über das Portal „DGUV Vorsorge“ können Arbeitgeber ihre Verpflichtung zur nachgehenden Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auf die zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Damit ersetzt das neue Online-Meldeportal bisherige Meldeverfahren in Papierform.

Zum Portal: www.dguv-vorsorge.de


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Alles unter einem Dach: Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben ein zentrales Informations- und Meldeportal rund um das Thema der nachgehenden Vorsorge eingerichtet: die Plattform „DGUV Vorsorge“.