Rechtsprechung & Urteile

EXPLODIERENDE E-ZIGARETTE
IST KEIN ARBEITSUNFALL

Die Explosion eines E-Zigaretten-Akkus während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.
Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück entschieden.


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EXPLODIERENDE E-ZIGARETTE IST KEIN ARBEITSUNFALL: Die Explosion eines E-Zigaretten-Akkus während der Arbeitszeit ist kein Arbeitsunfall. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.