Rechtsprechung & Urteile

WEG VOM BETT INS
HOMEOFFICE IST VERSICHERT

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.


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Erfahren Sie, ob der Weg vom Bett ins Homeoffice versichert ist oder ob Kurzarbeit den Urlaubsanspruch verringert.