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Radon
Wie gefährlich ist das radioaktive Gas?

Bild: Adobe Stock / andriano_cz
Aus dem Boden ausgasendes Radon ist die größte natürliche radioaktive Gefahr und verursacht etwa fünf Prozent aller Lungenkrebsfälle in Deutschland.
Radon (Rn) ist ein farbloses, geruchloses und geschmackloses Edelgas und als solches chemisch sehr reaktionsträge. Es ist instabil – radioaktiv – und zerfällt zu Polonium, die Halbwertszeit dieses natürlich am häufigsten vorkommenden Radon-Isotops beträgt etwa 3,8 Tage, das heißt: Nach 3,8 Tagen ist die Hälfte der Radon-Atome zu Polonium zerfallen.
Radon bildet sich im Erdboden aus Uran und Thorium und steigt an die Erdoberfläche, wo es als Gas in die Atmosphäre oder ins Grundwasser austritt. In der Erdatmosphäre kommt Radon nur sehr verdünnt vor, die geringe Konzentration ist ungefährlich. Radon kommt in solchen Gebieten vermehrt vor, in denen sich Uran und Thorium in höheren Konzentrationen im Boden befinden. Dies ist besonders im Granitgestein von Mittelgebirgen der Fall, in Deutschland im Schwarzwald, im Bayerischen Wald, im Fichtelgebirge und im Erzgebirge.
Radon diffundiert aus den oberen Bodenschichten in die Atmosphäre, ins Grundwasser, in Keller, Rohre, Höhlen und Bergwerke. Da Radon ein Gas mit sehr hoher Dichte ist, sinkt es nach unten und kann sich in tieferen Lokalitäten ansammeln.
Weitere Informationen
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Bundesamt für Strahlenschutz (www.bfs.de)
- Radon-Handbuch Deutschland, nur als Download beim BfS
Radon-Messungen
Die Konzentration von Radon kann relativ leicht und preiswert gemessen werden. Aktive, elektrische Messgeräte zeigen im Display nur eine Momentaufnahme an und geben keine verlässliche Aussage zur langfristigen Radon-Belastung.
Besser und einfacher zu handhaben sind passive Detektoren, die keinen Strom benötigen, sondern lediglich ausgelegt werden. Das Radon dringt in den Behälter ein und hinterlässt dort auf einer Detektorfolie Spuren, aus denen in einem Messlabor die Radon-Konzentration bestimmt wird. Geräte und Messlabore müssen für Messungen am Arbeitsplatz über eine Anerkennung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) verfügen. Eine entsprechende Liste kann auf den Webseiten des BfS eingesehen werden. Die Messgeräte bleiben drei bis zwölf Monate an ihrem Platz und werden dann an das Messlabor geschickt, eine Messung kostet zwischen 30 und 50 Euro.
Gefahren für die Gesundheit
Die gesundheitsschädliche Wirkung des Zerfallsprodukts Polonium beruht auf seiner Alphastrahlung, die Luft nur wenige Zentimeter und die menschliche Haut gar nicht durchdringen kann. Sie muss also anders in den Körper eindringen, zum Beispiel durch Einatmen oder Aufnahme mit der Nahrung. So kann sie auch in die Blutbahn gelangen. Winzige Mengen können dort lebensbedrohlich sein: Schon 0,1 Mikrogramm Polonium töten einen Menschen innerhalb von wenigen Tagen.
Das Risiko, nach dem Einatmen von Radon an Lungenkrebs zu erkranken, steigt mit der Radon-Konzentration und mit der Dauer des Einatmens an. Rund fünf Prozent aller Todesfälle durch Lungenkrebs in Deutschland werden durch Radon verursacht. Radon ist damit nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Rauchen und Radon verstärken sich gegenseitig in ihrer krebsauslösenden Wirkung.
Referenzwert
Leider gibt es keinen Hinweis auf einen Schwellenwert, unterhalb dessen Radon mit Sicherheit kein Gesundheitsrisiko darstellt, weshalb man auch keinen Grenzwert festlegen kann. Zudem kommt Radon natürlich vor, es kann also nicht aus der Atemluft entfernt werden. Jeder Mensch ist der Gefährdung durch Radon unvermeidbar ausgesetzt, schon bei niedrigen Konzentrationen und überall auf der Welt.
Statt eines Grenzwertes hat man deshalb einen Referenzwert festgelegt, er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft. Ein Referenzwert dient lediglich als Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen. Es soll aber nicht erst dann gehandelt werden, wenn der Referenzwert überschritten wurde, auch unterhalb können Maßnahmen sinnvoll sein. Umgekehrt darf der Referenzwert auch überschritten werden, zum Beispiel wenn sich Widersprüche mit dem Denkmalschutz in alten Gebäuden wie beispielsweise Burgen ergeben.
Radon-Vorsorgegebiete
Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in der Raumluft überdurchschnittlich häufig überschritten wird, werden Radon-Vorsorgegebiete genannt; die Bundesländer ermitteln und entscheiden, welche Gebiete als Radon-Vorsorgegebiete gelten. Auf der Internetseite des BfS findet sich eine Liste dieser Gebiete. (www.bfs.de).
Schutzmaßnahmen
Radon ist überall und die Gefährdung durch Radon ist überall vorhanden. Sie ist unterschiedlich groß, aber nirgendwo null! Ob Schutzmaßnahmen nötig und sinnvoll sind, muss in den meisten Fällen daher jeder selbst entscheiden. In bestimmten Fällen gibt es aber gesetzliche Vorschriften (Strahlenschutzgesetz), die Maßnahmen verlangen.
Die Eigentümer und Bewohner von privaten, bereits bestehenden Gebäuden können freiwillig Schutzmaßnahmen ergreifen, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Bauherren privater Neubauten haben die Pflicht, durch bauliche Maßnahmen weitgehend zu verhindern, dass Radon in das Gebäude eindringen kann. Für Arbeitsplätze gelten weitergehende Bestimmungen, die im Beitrag noch beschrieben werden.
Nur durch Messungen kann man zuverlässig feststellen, ob eine Radon-Konzentration vorliegt, die Schutzmaßnahmen erfordert. In vielen Fällen kann aber auch die geografische Lage des Gebäudes schon ausreichende Hinweise geben.
Lüften sollte in wenigen Minuten die gesamte Innenraumluft austauschen, am besten durch Querlüftung, bei der Fenster an unterschiedlichen Gebäudeseiten geöffnet werden. Der Durchzug tauscht die Luft rasch aus, ein Auskühlen der Räume wird vermieden. Ein Lüftungsplan kann helfen, das Lüften nicht zu vergessen. Auf Dauer kann auch der Einbau einer technischen Lüftungsanlage sinnvoll sein.
Abdichten von Ritzen, Fugen, Rohrdurchführungen und kleinen Löchern zwischen Erdgeschoss und Keller mit Dichtmassen wie Silikon oder Acryl kann das Aufsteigen von radonbelasteter Luft nach oben verhindern. Türen zum Keller können mit Dichtbändern abgedichtet werden. Da das elastische Material mit der Zeit spröde wird, müssen solche Dichtungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.
Radon kommt aus dem Erdreich ins Gebäude, die Eintrittswege zu finden und abzudichten ist nicht einfach.
Wege von Radon ins Haus
An bestehenden Gebäuden ist es sinnvoll, Fachleute einzuschalten, die die undichten Stellen im Keller identifizieren und dicht verschließen. Bei Neubauten müssen Maßnahmen getroffen werden, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern, zum Beispiel durch eine solide Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton. Radon-Schutzfolien können zusätzlich wirksam abdichten. Durch das Absaugen von Bodenluft unter und neben dem Gebäude kann ein mit Radon belastetes Gebäude saniert werden.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Radon-Fachpersonen hinzuzuziehen. Sie informieren über Maßnahmen zum Schutz vor Radon und helfen dabei, die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und Wirkung zu wahren sowie Aufwand und Erfolgsaussichten verschiedener Sanierungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen. Entsprechende Ausbildungen bieten Bau Bildung Sachsen und der TÜV Rheinland an.
Detaillierte Informationen zur Ausgestaltung von Radon-Schutzmaßnahmen bietet das BfS im Radon-Handbuch Deutschland an, das als PDF heruntergeladen werden kann.

Besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz
Am Arbeitsplatz sind besondere Maßnahmen zum Schutz vor Radon vorgeschrieben, die das Ziel haben, die Radon-Konzentration im Jahresmittel unter dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft zu halten. Die Maßnahmen werden in vier Stufen unterteilt:
Stufe 1: Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz
Die Radon-Konzentration am Arbeitsplatz ist zu messen, wenn
- sich die Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss eines Gebäudes befinden, das in einem Radon-Vorsorgegebiet liegt, oder
- die Arbeitsplätze einem Radon-Arbeitsfeld zuzuordnen sind (Arbeitsplätze in Radon-Heilbädern, Radon-Heilstollen, in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung oder in Bergwerken, Besucherbergwerken, Schächten oder Höhlen) oder
- die zuständige Landesbehörde eine Messung anordnet. Das kann sie tun, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass an dem Arbeitsplatz erhöhte Radon-Konzentrationen vorliegen.
Eine Messung erfolgt über zwölf Monate, die Messberichte müssen aufbewahrt und allen Betroffenen bekannt gemacht werden. Liegt die gemessene Radon-Konzentration unter 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind damit alle gesetzlichen Pflichten erfüllt und keine weiteren Maßnahmen erforderlich, liegt der Wert darüber, folgt Stufe 2:
Stufe 2: Maßnahmen zur Senkung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz bei Überschreitung des Referenzwertes
Beträgt die Konzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind sofort Maßnahmen zu deren Senkung einzuleiten. Mögliche Maßnahmen sind zuvor schon beschrieben. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 18 Monaten nach der Messung umgesetzt sein, innerhalb von 30 Monaten nach der ersten Messung muss das Ergebnis einer zweiten Messung über zwölf Monate vorliegen.
Lässt sich die Konzentration am Arbeitsplatz nicht unter 300 Becquerel pro Kubikmeter senken, greift Stufe 3:
Stufe 3: Meldung des Arbeitsplatzes und Abschätzung der Strahlenbelastung bei fortdauernder Überschreitung des Referenzwertes
Der Arbeitsplatz muss bei den zuständigen Behörden der Bundesländer gemeldet werden. Die Meldung umfasst:
- Informationen über die Art des Arbeitsplatzes und die Anzahl der betroffenen Arbeitskräfte
- Ergebnisse der Messungen aus Stufe 1 und der Kontrollmessung aus Stufe 2
- Informationen über die ergriffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Radon-Konzentration
- weitere Maßnahmen, die geplant sind, um die Strahlenbelastung der betroffenen Arbeitskräfte, die Radon einatmen, zu reduzieren
Innerhalb von sechs Monaten muss die zu erwartende Belastung durch Radon, die Radon-Exposition, für die Beschäftigten am Arbeitsplatz abgeschätzt werden. Das Ergebnis muss der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt und fünf Jahre aufbewahrt werden.
Bleibt die zu erwartende Jahresdosis an einem Arbeitsplatz unter 6 Millisievert, ist die Radon-Exposition in jedem Fall so gering wie möglich zu halten und ihre Abschätzung regelmäßig zu überprüfen. Maßnahmen zur Verringerung der Radon-Exposition können zum Beispiel die Beschränkung der Arbeitszeit an bestimmten Orten oder eine gezielte Lüftung sein.
Ergibt die Abschätzung der Belastung durch Radon, dass die Jahresdosis einen Wert von sechs Millisievert überschreiten kann, greift Stufe 4:
Stufe 4: Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes greifen
Kann die abgeschätzte Radon-Exposition sechs Millisievert überschreiten, sind die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes einzuhalten. Das können sein:
- individuelle Maßnahmen zur Verringerung der Radon-Exposition
- Führen eines Strahlenpasses bei Arbeiten in fremden Betriebsstätten
- ärztliche Überwachung mit regelmäßigen Untersuchungen
- Einrichten von Strahlenschutzbereichen in der Arbeitsstätte
Die Strahlendosis der betroffenen Beschäftigten muss dauerhaft gemessen werden, um zu überwachen, in welchem Maße sie ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Die Dosimeter dafür werden von Messstellen bereitgestellt, die von den Bundesländern bestimmt werden.
Die betroffenen Beschäftigten müssen im Strahlenschutzregister des BfS registriert werden.